- 05.01.2015, 08:49:06
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- OTS0004 OTW0004
Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft
Prämienzahlungen für die 3. Piste?
Utl.: Prämienzahlungen für die 3. Piste? =
Wien (OTS) - Die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste" hat der
Korruptionsstaatsanwaltschaft den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis
gebracht:
Am 20.11.2014 hat die Schwechater Gemeinderätin Brigitte Krenn auf
der Homepage der Schwechater Grünen darauf hingewiesen, dass die
Gemeinde Schwechat eine Zahlung von 3.4 Millionen Euro der Flughafen
Wien A.G. (FWAG) für ihr Budget 2015 eingeplant habe, welche nur dann
erfolge, wenn es für die 3. Piste bis 2015 einen positiven Bescheid
gäbe.
Dies ist insbesondere in Zusammenhang mit der prekären finanziellen
Situation der Gemeinde Schwechat von Interesse, wie sie u. a. in
einem Artikel im Standard, vom 28. Dezember 2014, beschrieben ist.
Im Rahmen des anhängigen UVP Verfahrens zur 3. Piste findet am 7. und
8. Jänner 2015 eine erstmalige mündliche Verhandlung zu den im
Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts neu erstellten Gutachten statt.
Das Verfahrensende ist also bis dato gar nicht absehbar.
Im gleichen Homepageeintrag weist Gemeinderätin Krenn darauf hin,
dass vom Umweltfonds des Flughafen Wien-Schwechat seit mehreren
Jahren Zahlungen an die Anrainergemeinden geleistet werden.
Vertragsgrundlage für diese Zahlungen dürfte der Vertrag zwischen den
Gemeinden rund um den Flughafen und der FWAG über die
Prämienzahlungen für die 3. Piste (Leistungsvertrag Umweltfonds -
FWAG) sein. Daraus ist auch erkennbar, dass das Ausmaß der weiteren
Zahlungen stark davon abhängig gemacht wurde, ob bis 31.12.2015 ein
Baubeschluss gefasst wird, was wiederum das rechtzeitige Vorliegen
eines rechtsgültigen positiven Genehmigungsbescheides voraussetzen
dürfte.
Zusätzlich ist im Punkt 5 des Mediationsvertrags zwischen der
Flughafen Wien A.G. und den Gebietskörperschaften bzw.
Bürgerinitiativen die diesen Vertrag selbst oder über den Umweg über
den Verein "Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinitiativen und
Siedlervereinen um den Flughafen Wien" akzeptiert haben, festgelegt,
dass diese keine verfahrensverzögernden Schritte setzen und keine
Rechtsmittel gegen einen Genehmigungsbescheid ergreifen dürfen. Punkt
15 aus dem Leistungsvertrag sieht bei Zuwiderhandlung der
Anrainergemeinden entsprechende Zahlungsverkürzungen vor.
Damit stellt sich die Frage in wie weit hier Druck auf
Gebietskörperschaften ausgeübt werden sollte, damit diese in der
Frage der 3. Piste nicht die Interessen der betroffenen Bürger,
sondern viel mehr die der FWAG vertreten.
Bemerkenswert daran ist, dass der Mediationsvertrag bereits 2005
unterzeichnet wurde, also zu einem Zeitpunkt, wo wesentliche Fakten
betreffend der Umweltauswirkungen einer 3. Piste mangels
Umweltverträglichkeitserklärung und entsprechenden Gutachten noch
nicht bekannt gewesen sein dürften.
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