- 23.12.2014, 08:41:23
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MPC-Holland-Fonds: Urteil gegen Volksbank Ried
VKI gewinnt Klage und verlängert Frist zur Teilnahme an Sammelaktion
Utl.: VKI gewinnt Klage und verlängert Frist zur Teilnahme an
Sammelaktion =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -
im Auftrag des Sozialministeriums - Musterprozesse rund um die ins
Trudeln gekommene MPC Holland Immobilienfonds gegen Banken und gegen
den Emittenten MPC (in Österreich vertreten durch CPM Anlagen
Vertriebs GmbH in Liquidation). Das Landesgericht Ried im Innkreis
hat gestern in einer solchen Klage des VKI gegen die Volksbank Ried
der geschädigten Anlegerin über 16.000 Euro Schadenersatz
zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI bietet Anlegern bei geschlossenen Schiffs- und
Immobilienfonds sowie bei Lebens-Versicherungs-Fonds der Firma MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG, die sich durch MPC oder eine
Tochterfirma beim Investment in diese Fonds falsch informiert sehen,
an, sich als Privatbeteiligte dem strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft als Privatbeteiligte anzuschließen.
Wegen des anhaltend großen Andranges hat der VKI die Frist zur
Einmeldung über www.verbraucherrecht.at auf 31.1.2015 verlängert.
Die Anlegerin - Ordinationsgehilfin und später Hausfrau - wollte
im Jahr 2003 für ihre private Pension vorsorgen. In der Folge hatte
ihr ein Bankberater eine Beteiligung am 47. Sachwert-Rendite-Fonds
Holland GmbH&Co KG angeraten. Die Anlegerin investierte im Dezember
2003 20.000 Euro in den Fonds und zahlte ein Agio von 5 Prozent
(1.000 Euro).
Der Berater hat der Anlegerin anhand der Unterlagen der Emittentin
MPC ("Das Sicherheitskonzept", "Das Renditekonzept" und "Der
Inflationsschutz") die Anteile am "geschlossenen Immobilienfonds" als
sicher angeboten und über das Risiko eines Totalverlustes nicht
informiert. Auch über Risiken durch "höhere Fremdfinanzierung" oder
höhere Weichkosten" wurde nicht gesprochen. Der Bankberater hat
überdies - ebenfalls anhand der Verkaufsprospekte der MPC - "7%
Ausschüttungen" (und mehr) pro Jahr in Aussicht gestellt. Der Berater
hat weder darauf hingewiesen, dass diese "Ausschüttungen" jedenfalls
in der Anfangsphase keine "Gewinne" seien, noch, dass solche
"Ausschüttungen" zurückgefordert werden könnten.
Für die Anlegerin war es daher überraschend, als der Fonds ab 2011
zu "schwächeln" begann, "Auszahlungen" einstellte und heute offen von
einer drohenden Insolvenz gesprochen wird. Die Anlegerin müsse - so
die Aufforderung der TVP Treuhand (Tochter der MPC) - die erhaltenen
Ausschüttungen bis 31.12.2014 zurückzahlen, sonst werde die
drittfinanzierende Bank diese Ausschüttungen eintreiben.
Bilanz für die Anlegerin: 21.000 Euro sind verloren. Die
erhaltenen "Ausschüttungen" werden zurückgefordert. Aus der
Pensionsvorsorge wurde ein Desaster.
Der VKI ließ sich die Schadenersatzansprüche gegen die Bank
abtreten und reichte Klage gegen die Volksbank Ried ein. Die
Emittentin MPC schloss sich durch ihre Österreich-Tochter (CPM
Anlagen Vertrieb GmbH in Liquidation) dem Verfahren auf Seite der
beklagten Bank an. Nun war die Rede davon, dass die Anlegerin ohnehin
alles durchschaut habe, dass sie ein Mitverschulden treffe und
bereits eine Verjährung eingetreten sei.
Das Landesgericht Ried im Innkreis hat nach einem sorgfältigen
Verfahren nun der Anlegerin den gesamten Schadenersatz zugesprochen.
Hätte Sie gewusst, dass ein Totalverlustrisiko drohe und sie
"Ausschüttungen" zurückzahlen müsse, hätte die Anlegerin den Vertrag
nie abgeschlossen. Die Beratung war eine klassische Fehlberatung und
die Bank haftet daher für das Verschulden ihres Mitarbeiters.
"Beim VKI haben sich bislang rund 1.300 Personen gemeldet, die
sich durch den Erwerb von MPC-Fonds geschädigt sehen. Gegen
verschiedene Rechtsträger und Personen aus dem MPC-Imperium sind
Erhebungen der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft anhängig. Der VKI
verlängert aufgrund des starken Andrangs erneut die Frist für Anleger
über die Weihnachtsfeiertage hinaus, sich als Privatbeteiligte über
den VKI dem Strafverfahren anzuschließen", informiert Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Die Staatsanwaltschaft
untersucht die Verdachtslage, die Beschuldigten haben das Recht auf
die Unschuldsvermutung."
SERVICE: Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext
abrufbar; dort finden sich auch die weitergehenden Informationen zur
Sammelaktion. Neue Frist: 31.1.2015.
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