Neues Mitbestimmungsstatut - Ergebnis eines gemeineinsamen und konstruktiven Prozesses mit VertreterInnen des Mieterbeirates - bringt wichtige Verbesserungen für die BewohnerInnen
Utl.: Neues Mitbestimmungsstatut - Ergebnis eines gemeineinsamen und
konstruktiven Prozesses mit VertreterInnen des Mieterbeirates
- bringt wichtige Verbesserungen für die BewohnerInnen =
Wien (OTS) - Die Stadt Wien - Wiener Wohnen räumt den BewohnerInnen
der Wiener Gemeindebauten umfassende Mitbestimmungsrechte ein. Nach
über einem Jahrzehnt geltender und gelebter Praxis ist das
MieterInnenmitbestimmungsstatut nunmehr in wesentlichen Punkten
überarbeitet worden. Das neue Mitbestimmungsststoatut wurde gestern,
Freitag, im Wiener Gemeinderat beschlossen. Wohnbaustadtrat Michael
Ludwig hob in diesem Zusammenhang die konstruktive Zusammenarbeit der
Hausverwaltung Wiener Wohnen und ihrer MitarbeiterInnen mit den
vielen ehrenamtlich tätigen MietervertreterInnen hervor: "Ein
Mitbestimmungsstatut in dieser Form ist europaweit einzigartig. Die
Stadt Wien als Vermieterin und Eigentümerin räumt ihren Bewohnerinnen
und Bewohnern umfassende Rechte der Mitbestimmung und Beteiligung
ein. Mit der am 1. Jänner in Kraft tretenden Neufassung der geltenden
Mitbestimmungsmöglichkeiten, die in einem intensiven
Überarbeitungsprozess ausgearbeitet wurde, konnten wir weitere
Verbesserungen und auch eine Ausweitung erreichen. Das neue
Mitbestimmungsstatut stellt ein verbindliches und präzisiertes
Regelwerk dar, das auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt ist,
und zudem weitreichende demokratische Beteiligungsmöglichkeiten sowie
Entscheidungsfindungen, als auch eine bessere Kommunikation zwischen
Hausverwaltung und Bewohnern ermöglicht".
Obwohl in der Form ein Recht auf MieterInnenmitbestimmung in
Österreich in keinem Gesetz verankert ist, bietet die Stadt Wien -
Wiener Wohnen auf freiwilliger Basis diese verbindliche Möglichkeit
zur aktiven Mitgestaltung in städtischen Wohnhausanlagen. Im Jahr
1988 hat die Stadt Wien erstmals - als einzige Weltstadt - die
Mitbestimmung, Gleichberechtigung und Mitverantwortung der
GemeindemieterInnen in einem Statut festgeschrieben. In den
vergangenen zwei Jahren wurden die geltenden Regelungen einem
intensiven Überarbeitungsprozess unterzogen. Gemeinsam mit einer
ExpertInnengruppe sowie VertreterInnen des Mieterbeirates wurde das
Statut auf aktuelle Anforderungen angepasst und teilweise neu
ausformuliert. "Das neue Mitbestimmungsstatut umfasst attraktive
Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bewohnerinnen und Bewohner und
unterstützt den generationenübergreifenden Interessensaustausch", so
Stadtrat Michael Ludwig. Insbesondere wurde die Möglichkeit der
Mitbestimmung für Jugendliche verstärkt und auch der Geltungsbereich
ausgeweitet. Das neue Mitbestimmungsstatut berücksichtigt verstärkt
die Interessen aller BewohnerInnen einer Wohnhausanlage.
"Mit der Überarbeitung des Statuts werden auch geltende Regelungen
an die heutigen Rahmenbedingungen und Erfordernisse angepasst. Die
Mitbestimmungsrechte wurden im Interesse aller Beteiligten präzisiert
und sind jetzt klar und verbindlich ausgeführt", unterstreicht Josef
Neumayer, Direktor von Wiener Wohnen.
Ein Auszug der wichtigsten Verbesserungen im Überblick:
* Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre
ausgeweitet. Im Hinblick auf Kontinuität und langfristige
Gestaltungsmöglichkeiten eine wichtige Verbesserung
* Präzise Formulierungen tragen zur Rechtssicherheit und Klarheit bei
* die Hausverwaltung Wiener Wohnen stellt sicher, dass die Wahl
fristgerecht und begleitet durchgeführt wird
* die Rolle der MietervertreterInnen und deren Rechte und Pflichten
sind klar definiert und beschrieben
* bestehende Kontrollrechte wurden beibehalten und in keiner Weise
eingeschränkt
* Die Neuregelung der Wahlhandlung wird insbesondere auch
Berufstätigen die Möglichkeit einer Teilnahme gegeben
"Mit der Neufassung des Statuts erfüllen wir das grundsätzliche
Ziel, die Mitbestimmungsmöglichkeiten verständlicher zu machen und
durch eine für alle BewohnerInnengruppen attraktive
Beteiligungsmöglichkeit die Repräsentativität der Entscheidungen zu
erhöhen. Es richtet sich an alle BewohnerInnen und lädt diese ein,
sich für eine positive Gestaltung des Lebensumfeldes einzubringen",
erläutert Ludwig, der sich bei allen Beteiligten, allen voran den
ehrenamtlich tätigen MietervertreterInnen sowie den MitarbeiterInnen
von wohnpartner und Wiener Wohnen für die konstruktive und auch sehr
zeitintensive Zusammenarbeit bedankt.
Günter Rech, Vorsitzender der Vereinigung der Wiener
Mieterbeiräte, der gemeinsam mit vielen Wiener MietervertreterInnen
an dem neuen Statut mitgewirkt hat, erklärt: "Ich freue mich, dass
wir nach vielen Monaten intensiver Arbeit gemeinsam ein modernes und
zeitgemäßes neues Statut festschreiben konnten. Es ist dies eine
klare und für ganz Wien einheitlich geltende Mitbestimmungsregelung,
die eine Erleichterung unserer gemeinsamen zukünftigen Arbeit im
Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner der Wiener Gemeindebauten
darstellt."
Abschließend betonen Stadtrat Michael Ludwig und Wiener
Wohnen-Direktor Josef Neumayer, die wichtige Funktion der Wiener
Mieterbeiräte: "Die Mietervertreterinnen und Mietervertreter sind
unverzichtbare Ansprechperson für die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie
sind eine wichtige erste Anlaufstelle bei Anliegen und Problemen der
verschiedensten Art und bilden außerdem eine wichtige
Kommunikationsschnittstelle gegenüber der Hausverwaltung Wiener
Wohnen. Wir wissen um die Leistungen der Mieterbeiräte, die
ehrenamtlich erbracht werden, und um ihren unschätzbaren Beitrag für
ein harmonisches und zufriedenes Wohnen in den städtischen
Wohnhausanlagen. Das neue Mitbestimmungsstatut soll die Arbeit der
Mietervertreterinnen und Mietervertreter weiter unterstützen und
erleichtern und gemeinsam mit den neuen Möglichkeiten für die
Bewohnerinnen und Bewohner zu einer weiteren Steigerung der Wohn- und
Lebensqualität beitragen." (Schluss) csi
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