PatiennInnensicherheit gefährdet - Keine klare Abgrenzung zwischen PhysiotherapeutInnen und MasseurInnen
Utl.: PatiennInnensicherheit gefährdet - Keine klare Abgrenzung
zwischen PhysiotherapeutInnen und MasseurInnen =
Wien (OTS) - Im Zuge der Novelle des MMHmG (Medizinischer Masseur-
Heilmasseur Gesetz) ist geplant für Medizinische MasseurInnen eine
Zusatzqualifikation "Basismobilisation" zu ermöglichen. Physio
Austria hat große Bedenken bezüglich wesentlicher Teilaspekte der
Novelle und hat bereits im Vorfeld eine Stellungnahme eingebracht.
Als Berufsverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs bringt Physio
Austria neuerlich nachdrücklich eine differenzierte Sichtweise ein.
Das derzeitige Vorhaben lässt zu viel Interpretationsspielraum
hinsichtlich der Anwendung der Basismobilisation durch medizinische
MasseurInnen zu.
Der Gesundheitsausschuss vom 17. Dezember billigte mit den Stimmen
der SPÖ, der ÖVP und der NEOS - die Abgeordnete der Grünen behielt
sich die Zustimmung im Plenum vor - diesen Gesetzentwurf, mit dem das
medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das
Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden: "Die
Gesetzesnovelle ermöglicht es medizinischen MasseurInnen und
HeilmasseurInnen künftig, durch eine 80-stündige Zusatzausbildung die
Spezialqualifikation "Basismobilisation" zu erwerben. Damit erhalten
sie die Berechtigung, PatientInnen bei der Verbesserung ihrer
Mobilität zu unterstützen und sie im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu
schulen."
Diese Zusatzqualifikation "Basismobilistaion" soll damit nicht nur
Medizinischen MasseurInnen sondern auch HeilmasseurInnen im Rahmen
der freiberuflichen Berufsausübung ermöglicht werden. Dies ist aus
Sicht von Physio Austria in keinster Weise fachlich, inhaltlich noch
aus Sicht der PatientInnensicherheit zu rechtfertigen und wird von
Physio Austria strikt abgelehnt. Physio Austria fordert, dass die
Basisqualifikation ausschließlich im intramuralen Bereich unter
Abstimmung und Aufsicht einer/s PhysiotherapeutIn durchgeführt werden
darf.
Physio Austria betont, dass alle im MAB-Gesetz geregelten Tätigkeiten
und Berufe ausschließlich im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses
ausgeübt werden dürfen und jeweils einer entsprechenden fachlichen
Aufsicht bedürfen. Dies ist auch bei der Anwendung der
"Basismobilisation" vorzusehen. Dementsprechend bedarf die
"Basismobilisation" durch Medizinische MasseurInnen einer fachlichen
Aufsicht durch PhysiotherapeutInnen.
Unter "Basismobilisation" ist die Durchführung von Grundtechniken der
Mobilisation in Analogie zur Tätigkeit der PflegehelferInnen (vgl. §
84 Abs. 3 Zif. 1 GuKG) zu sehen. D.h. die "Basismobilisation" durch
Medizinische MasseurInnen ist als Pendat zur von der Pflegehilfe
durchgeführten Mobilisation zu regeln.
Fehlinterpretationen, dass davon etwa z.B. auch
bewegungstherapeutische Maßnahmen im Sinne des Berufsbildes der/des
PhysiotherapeutIn gemäß MTD-Gesetz, die medizinische
Trainingstherapie, Gangschulung und Hilfsmittelversorgung - d.h.
Kernbereiche der Physiotherapie, die auch eine entsprechende
Qualifiaktion erfordern - umfasst wären, muss dringend von Beginn an
entgegengewirkt werden. Ausgeschlossen ist zudem der Einsatz von
Medizinischen MasseurInnen im Rahmen der Basismobilisation im
Zusammenhang mit der Betreuung von PatientInnen mit
Beeinträchtigungen der Bewegungskontrolle und -steuerung. Das heißt
z.B. SchlaganfallpatientInnen deren Bewegungsfähigkeit eingeschränkt
ist, müssen unbedingt von PhysiotherapeutInnen behandelt werden, da
diese über das ExpertInnenwissen hinsichtlich erhöhter
Verletzungsgefahr, Sturzgefahr und Gefahr von Verstärkung von
pathologischen Bewegungsmustern verfügen.
In Hinblick auf die Rahmenbedingungen ist klarzustellen, dass die
Ausübung der Basismobilisation nur dann zulässig ist, wenn in der
Einrichtung ein/e PhysiotherapeutIn beschäftigt ist, der/die den
Erstkontakt zum/zur PatientIn wahrnimmt und somit aufgrund der
physiotherapeutischen Befundung und Therapieplanung hinsichtlich der
zu setzenden mobilisierenden Maßnahmen auch die Entscheidung über die
Weiterdelegation der Basismobilisation an den/die Medizinische
MasseurIn mit entprechender Zusatzqualifikation trifft und die
fachliche Aufsicht übernimmt. Nur so wird auch die Qualität
gesichert.
GesprächspartnerInnen stehen auf Wunsch zur Verfügung. Weitere
Information finden Sie auch auf unserer Homepage www.physioaustria.at
Physio Austria ist die Berufsvertretung der PhysiotherapeutInnen
Österreichs mit aktuell rund 5.000 Mitgliedern. Neben umfangreichen
Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie qualitätssichernden
Maßnahmen bietet Physio Austria eine TherapeutInnenliste auf
www.physioaustria.at an. PatientInnen und KlientInnen finden dort
freiberufliche PhysiotherapeutInnen in ihrer Nähe und können nach
einzelnen Fachbereichen sowie nach unterschiedlichen Optionen suchen.
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