• 17.12.2014, 20:00:14
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Mikl-Leitner: Abgestimmte Zuwanderung nützt Österreich

Oppositionsparteien kritisieren im Hauptausschuss die heimische Migrationspolitik

Utl.: Oppositionsparteien kritisieren im Hauptausschuss die
heimische Migrationspolitik =

Wien (PK) - Die Niederlassungsverordnung von Innenministerin Johanna
Mikl-Leitner stieß, ähnlich wie in den Vorjahren, auch im heutigen
Hauptausschuss des Nationalrats auf Kritik der Opposition. Dem
Verordnungsentwurf stimmte im Ausschuss eine Mehrheit aus SPÖ, ÖVP,
Team Stronach und NEOS zu. Für die Grünen ist das gesamte
österreichische Fremdenrecht zu schwerfällig, da unübersichtlich
gestaltet, der FPÖ ist vor allem die Senkung der Arbeitslosenrate
unter den ÖsterreicherInnen ein Anliegen, weswegen sie generell die
Niederlassungsverordnung ablehnt. Seitens der NEOS wurde zwar
grundsätzliche Zustimmung signalisiert, die Fraktion vermisst aber
Erleichterungen zum Erwerb der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Im Detail plädierte Christoph Vavrik (N) für weniger bürokratische
Hürden zur Erteilung dieses Aufenthaltstitels für Fachkräfte, zudem
sollte auch Personen mit Bachelor-Abschluss die Rot-Weiß-Rot-Card
zugestanden werden. Tanja Windbüchler-Souschill (G) sah in den
Quotenregelungen der Niederlassungsverordnung die "Schwerfälligkeit"
des heimischen Fremdenrechts widergespiegelt. Hier brauche es ein
transparentes und einfach zu handhabendes Gesetzeswerk, so die Grüne
Abgeordnete. Insgesamt einen falschen Ansatz in der
Zuwanderungspolitik machte Reinhard Eugen Bösch (F) in der Verordnung
aus, da sie keine Mechanismen zur Senkung der Arbeitslosigkeit in
Österreich beinhalte.

Die Zuwanderungskontingente entsprächen immer dem tatsächlichen
Bedarf der Wirtschaft in Österreich, hielt Bundesministerin Johanna
Mikl-Leitner demgegenüber fest. Auch für nächstes Jahr seien die
Zahlen mit den Bundesländern abgeklärt. ÖVP-Mandatar Hermann Schultes
unterstrich ebenfalls, angesichts des oftmaligen Mangels ausreichend
qualifizierter Arbeitskräfte im EU-Raum sei Österreich auf
Drittstaatenangehörige, die hier arbeiten wollen, angewiesen.

In Richtung Grüne betonte Mikl-Leitner, insgesamt handle es sich beim
Fremdenrecht um eine komplexe Materie, die sich auch in einem
einzigen Gesetz nicht anders darstellen würde. Letztendlich sei der
Praxisbezug in den Bestimmungen entscheidend. Zum Thema Rot-Weiß-Rot-
Karte versicherte die Ministerin den NEOS, an Verbesserungen werde
laufend gemeinsam mit den Sozialpartnern gearbeitet, Ergebnisse
sollten in den nächsten Monaten vorliegen. Ungeachtet dessen biete
diese Aufenthaltsberechtigung auch in der jetzigen Form ein gutes
Instrument für qualifizierte Zuwanderung, so Mikl-Leitner.

Niederlassungsquote steigt 2015 leicht

Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz
einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.423 Personen
nach Österreich zuwandern. Damit steigen die quotenpflichtigen
Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2014 um insgesamt 205 Personen
(2014: 5.228 Personen). Die meisten der quotenpflichtigen
Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von
Drittstaatsangehörigen (4.750 Aufenthaltstitel).

Demgegenüber bleibt die Quote für Saisoniers gleich: Für 2015 ist
wieder eine Quote von 4.500 Saisoniers und von 700 ErntehelferInnen
vorgesehen.

Im Detail entfallen von den 5.423 quotenpflichtigen Bewilligungen im
kommenden Jahr 4.750 (2014: 4.650) auf den Familiennachzug von
Drittstaatsangehörigen, 340 (2014: 285) auf so genannte "Privatiers",
die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 138
Plätze (2014: 128) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel
"Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Schließlich steigt ebenfalls die
Quote für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-
Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung" von 165 auf 195. Diese
erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer
selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die
eine entsprechende Berechtigung nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung
folgende Maximalquoten: Burgenland: 79 (2014: 74), Kärnten: 196
(2014: 171), Niederösterreich: 351 (2014: 346), Oberösterreich: 707
(2014: 707), Salzburg: 386 (2014: 376), Steiermark: 562 (2014: 552),
Tirol: 366 (2014: 336), Vorarlberg: 196 (2013: 186) und Wien: 2.580
(2014: 2.480). (Fortsetzung Hauptausschuss) jan/rei

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