- 15.12.2014, 17:55:32
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Revision des EU-Bio-Rechts: EU-Minister bestärken Kritik am Kommissionsvorschlag
Genehmigung des Agrar-Umweltprogramms ÖPUL sichert stabile Rahmenbedingungen bis 2020.
Utl.: Genehmigung des Agrar-Umweltprogramms ÖPUL sichert stabile
Rahmenbedingungen bis 2020. =
Wien/Brüssel (OTS) - Die EU-Agrarminister haben sich heute mit der
Revision der EU-Bio-Verordnung befasst und einen nicht-bindenden
Fortschrittsbericht über die Debatte unter italienischer
Präsidentschaft zur Kenntnis genommen. Demnach fordern die
Mitgliedstaaten über weite Bereiche einen Rückbau auf die aktuelle
Rechtslage und lehnen damit die vorliegenden Kommissionsvorschläge
zur Revision ab. Es steht außer Frage, dass "der aktuelle Vorschlag
inakzeptabel ist", mit diesen Worten kommentierte EU-Kommissar Phil
Hogan die Debatte. BIO AUSTRIA Obmann Rudolf Vierbauch: "Die
Agrarminister haben erkannt, dass die vorgeschlagene Totalrevision
des EU-Bio-Rechts die Bio-Landwirtschaft schwächen würde. Ihr
Bekenntnis zur Stärkung der Bio-Landwirtschaft und die starke
Ablehnung gegenüber dem aktuellen Vorschlag ist ein wichtiges Signal
für die Bio-Betriebe." Vierbauch ergänzt: "Im Rahmen der neuen
ÖPUL-Periode gehen die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern langjährige
Verpflichtungen ein und benötigen daher Rechts- und
Planungssicherheit. Mit dem nunmehr genehmigten Programm für
Ländliche Entwicklung liegen stabile Rahmenbedingungen für das
Agrar-Umweltprogramm bis 2020 vor. Diese Stabilität benötigen wir
auch in Bezug auf das EU-Bio-Recht."
Der Rechtsrahmen für die Produktion und Vermarktung von
Bio-Lebensmitteln ist seit 1991 EU-rechtlich geregelt. Die derzeit
gültige Verordnung ist nach einer Totalrevision erst seit 2009 in
Kraft. Die Europäische Kommission hat dennoch Ende März einen
Vorschlag für eine neuerliche Totalrevision des Bio-Rechts vorgelegt.
Erst Anfang Dezember hat der österreichische Nationalrat diesen
Vorschlag massiv kritisiert und in der vorliegenden Form abgelehnt.
Der EU-Unterausschuss hat eine Mitteilung beschlossen, wonach die
Gesetzesinitiative "Vorschläge, die entweder unnötig, nicht
zielführend oder unverhältnismäßig sind" beinhaltet und hält fest,
dass diesem in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden kann.
Der österreichische Bundesrat hatte bereits im Mai einen ablehnenden
Beschluss gefasst.
Neben dem EU-Bio-Recht hat das österreichische Programm für Ländliche
Entwicklung mit dem Agrar-Umweltprogramm ÖPUL große Bedeutung für die
österreichische Bio-Landwirtschaft. Vierbauch kommentiert die
aktuelle Information, wonach das Programm nun von der EU-Kommission
endgültig genehmigt wurde: "Minister Rupprechter hat im Zuge des
EU-Genehmigungsverfahrens noch entscheidende Verbesserungen für Bio
umgesetzt. Bio wird auch im zukünftigen Agrar-Umweltprogramm eine
zentrale Rolle einnehmen und das ÖPUL eine wesentliche Stütze der
Bio-Landwirtschaft in Österreich bleiben. Mit der raschen Genehmigung
des österreichischen Programms schafft Rupprechter wertvolle Rechts-
und Planungssicherheit für die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern."
Hinweis: Eine Fachinformation von BIO AUSTRIA über die für
Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern entscheidenden Teile des ÖPUL steht
unter www.bio-austria.at zur Verfügung.
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