• 15.12.2014, 13:26:39
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  • OTS0131 OTW0131

Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes - ein wichtiger Schritt

Ergänzungen zu Kindeswohl und alleinstehenden Frauen erforderlich

Utl.: Ergänzungen zu Kindeswohl und alleinstehenden Frauen
erforderlich =

Wien (OTS) - Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie
(ÖBVP) begrüßt den Entwurf zur Novelle des
Fortpflanzungsmedizingesetzes, sieht aber die Notwendigkeit, dass das
Kindeswohl in allen Bereichen dieses Gesetzes berücksichtigt werden
sollte.

Eine psychotherapeutische bzw. psychologische Beratung als
Entscheidungshilfe vor der Inanspruchnahme der
fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen, vor allem mit Fokus auf die
Auswirkungen auf die Kinder, muss für werdende Eltern verpflichtend
werden.

Paare sowie Alleinlebende sind in dieser Phase besonderen psychischen
Belastungen und Spannungen ausgesetzt und benötigen
psychotherapeutische oder psychologische Hilfe, um die für sie
richtigen Entscheidungen treffen zu können und auch in Folge
konsequent zu den Entscheidungen stehen zu können. Ebenso wichtig ist
es, das Kindeswohl bereits in der Planung und Vorbereitung zur
Elternschaft und in den ersten Lebensjahren, therapeutisch beraten,
im Blickwinkel zu haben.

Weiters fordert der ÖBVP die Zulassung der Samenspende für
alleinstehende Frauen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Frauen, die
sich ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ins Ausland fahren und große
Strapazen und Risiken auf sich nehmen müssen. Statistiken zeigen,
dass viele Frauen als Alleinerzieherinnen ihre Kinder
verantwortungsvoll und gut betreuen. Es ist daher nicht akzeptabel,
warum Frauen, die in keiner Partnerschaft leben, von der Möglichkeit
fortpflanzungsmedizinischer Maßnahmen ausgenommen werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OBP

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