• 10.12.2014, 11:15:03
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Entscheid des EU-Parlaments gegen die EU-Saatgut-Verordnung gerät ins Wanken

EU-Kommission überlegt, die alte, gescheiterte EU-Saatgutverordnung ohne neue Folgeabschätzung nochmals vorzulegen. EU-Parlament muss zu seinem Votum stehen!

Utl.: EU-Kommission überlegt, die alte, gescheiterte
EU-Saatgutverordnung ohne neue Folgeabschätzung nochmals
vorzulegen. EU-Parlament muss zu seinem Votum stehen! =

Wien/Brüssel (OTS) - 10.12.2014: Die EU-Kommission überlegt derzeit,
dem Entscheid des EU-Parlamentsplenums vom 11. März 2014 nicht Folge
zu leisten und die gescheiterte EU-Saatgutverordnung nochmals
vorzulegen. Das Plenum hatte den Vorschlag der EU-Kommission damals
mit einer überwältigenden Mehrheit von über 600 Abgeordneten
eindeutig abgelehnt und die EU-Kommission aufgefordert, den Vorschlag
zurückzuziehen.

Nun wird dieser Tage wird in Brüssel entschieden, wie es mit dem
umstrittenen Dossier weitergehen soll. Bereits kommende Woche wird
das Arbeitsprogramm der EU-Kommission in Strassburg präsentiert, bis
dahin will sich die EU-Kommission festlegen, wie sie mit der
Saatgutverordnung weiter verfährt. Zwei Optionen stehen im Raum:
Entweder die Kommission überarbeitet den gescheiterten Entwurf, und
legt ihn in den kommenden Monaten nochmals vor, oder sie zieht den
gescheiterten Entwurf endgültig zurück und macht einen gänzlich neuen
Entwurf. Dem Vernehmen nach will die zuständige Generaldirektion für
Gesundheit und Verbraucher (DG Sanco) den gescheiterten Entwurf
leider bloß überarbeiten.

Der wesentliche Unterschied: Während bei einem neuen Entwurf eine
Folgenabschätzung und das Anhören aller Stakeholder, z.B. auch der
NGOs, zwingend sind, fallen sie bei einer Überarbeitung weg.
Heidemarie Porstner, Agrarsprecherin bei der österreichischen
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, betont, dass eine solide neue
Folgenabschätzung gemacht werden muss, bevor weitergearbeitet wird:
"Die alte Folgenabschätzung, auf deren Basis die EU-Kommission die
gescheiterte Verordnung geschrieben hat, hat vom zuständigen
Ausschuss der EU-Kommission die Note 'nicht genügend' erhalten. Der
alte Vorschlag hätte die alten und seltenen Sorten von Kulturpflanzen
- wie die Bohne Kaiser Friedrich, den Erdapfel Linzer Rose oder den
Kärntner Krachsalat Eisenkappel - massiv in Bedrängnis gebracht und
den Hochleistungssorten der Agrarindustrie den klaren Vorzug gegeben.
Es ist inakzeptabel, dass eine Überarbeitung nun ohne solide Basis
stattfindet. Das würde bedeuten, dass einmal mehr den Konzernen
entgegengekommen wird."

Für Iga Niznik, Referentin vom Verein ARCHE NOAH, Verein zur
Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt ist klar: "Wir
fordern die EU-Kommission auf, einen gänzlich neuen Entwurf
vorzulegen. Der gescheiterte Entwurf ist so schlecht, dass eine
Überarbeitung höchstens kosmetische Verbesserungen bringen kann, nach
dem Motto 'Alter Wein in neuen Schläuchen'. Das wäre völlig
unzureichend, denn die EU-Saatgutverordnung muss systematisch
überarbeitet werden." Die Vielfalt muss sich ohne Einschränkungen
entfalten können - das wäre nur bei einem gänzlich neuen Entwurf der
Fall.

Appell an das EU-Parlament

"Es liegt derzeit noch kein überarbeiteter Entwurf auf dem Tisch. Wir
appellieren an das EU-Parlament, kritisch zu sein und nicht die Katze
im Sack zu kaufen. Einen überarbeiteten Entwurf noch ohne Inhalte zu
akzeptieren wäre blauäugig. Oder war die Zurückweisung nur ein
Wahlkampfschmäh?" so Porstner und Niznik.

Die EU-Saatgutverordnung bedroht die Vielfalt an Gemüse, Getreide und
Obst in Europa. Sie war am 6. Mai 2013 unter heftigem Protest der
Öffentlichkeit und lautem Jubel der Konzerne veröffentlicht worden.
EU-weit unterschrieben rund 900.000 Menschen Petitionen gegen die
Verordnung, allein in Österreich unterstützen rund 500.000 die
Petition "Freiheit für die Vielfalt". Am 11. März 2014 hat das
scheidende EU-Parlament die EU-Saatgutverordnung mit einer breiten
Mehrheit zurückgewiesen.

Porstners und Nizniks Forderung ist nun leider aktuell wie nie zuvor:
"Vielfaltspflanzen müssen einen gleichberechtigten Zugang zum Markt
haben - auf Augenhöhe mit modernen Hochzuchtsorten. Das bedeutet,
dass die auf Uniformität beruhende behördliche Zulassung von Sorten
freiwillig werden muss."

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