• 21.11.2014, 13:16:35
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Die Festplattenabgabe ist weiterhin das gerechteste Vergütungssystem

Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 dient lediglich der Umsetzung einer EU-Richtlinie

Utl.: Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 dient lediglich der Umsetzung
einer EU-Richtlinie =

Wien (OTS) - Bei der vor kurzem im Parlament eingebrachten Novelle
des Urheberrechtsgesetzes handelt es sich um die bereits erwartete
Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Inhalt ist daher wenig
überraschend, ganz im Gegenteil, hätte Österreich die Richtlinie
nicht zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt, hätten Strafzahlungen
gedroht. Mit der Diskussion rund um die Festplattenabgabe hat die
Umsetzung der Richtlinie wenig zu tun: "Es kann keine Rede davon
sein, dass die Festplattenabgabe gescheitert ist. Ganz im Gegenteil:
wir befinden uns in laufenden Gesprächen mit den zuständigen
Ministerien und arbeiten weiter an einer Lösung, die im Sinne aller
ist - Künstlerinnen und Künstler sowie Konsumentinnen und
Konsumenten", so Dr. Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro
mechana.

Gegner der Festplattenabgabe vermischen wieder einmal
Tatsachen mit Begehrlichkeiten der Elektroindustrie

Die Festplattenabgabe ist nach Monaten intensiver Gespräche als jenes
Modell hervorgegangen, das sich am besten eignet, faire Bedingungen
für Künstlerinnen und Künstler rasch zu schaffen. Modelle wie die
Haushaltsabgabe oder auch eine Einhebung gemeinsam mit der
Rundfunkgebühr haben sich als nicht umsetzbar und nicht treffsicher
herausgestellt. "Wie die Festplattenabgabe in der Praxis gehandhabt
wird und wie hoch die Tarifbelastung der einzelnen Speichermedien
sein wird, kann nur am Verhandlungstisch geklärt werden", so Dr.
Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana. "Wir sind
jedenfalls zuversichtlich, dass wir bald zu einer Lösung kommen."

Über die österreichischen Verwertungsgesellschaften

Die österreichischen Verwertungsgesellschaften austromechana,
Bildrecht, Literar-Mechana, LSG, VAM, VDFS und VGR sorgen dafür, dass
Kreative und Kunstschaffende eine faire Vergütung für die Nutzung
ihrer Werke in Österreich erhalten. Insbesondere sind die
Verwertungsgesellschaften für die Einhebung der
Leerkassettenvergütung verantwortlich, die Kreative und
Kulturproduzenten für die in Österreich erlaubte Privatkopie
entschädigt.

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