Graz (OTS) - Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Graz
vom 20.10.2014 wurde vom Gericht von der Fortsetzung der
Untersuchungshaft gegen Eric Akoto abgesehen, sodass sich Eric Akoto
seit 20.10.2014 wieder auf freiem Fuß befindet.
Im Rahmen des gegen den 56-fachen Nationalteamspieler von Togo, der
auch in der österreichischen Fußball-Bundesliga unter anderem für den
GAK, den FK Austria Wien, den VfB Admira Wacker Mödling sowie den
Kapfenberger SV im Einsatz war, von der Staatsanwaltschaft Graz
geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde Eric Akoto von
Sportrechtsanwalt Mag. Dr. Johannes Reisinger (mit den
Spezialgebieten des nationalen und internationalen Sportrechts sowie
Vereins- und Verbandsrechts) rechtsfreundlich vertreten.
Entgegen diversen anderslautenden, unrichtigen Pressenberichten in
der Vergangenheit, wonach Eric Akoto aufgrund eines großangelegten
Drogenschmuggels von Italien nach Graz festgenommen und in weiterer
Folge als Drogendealer gehandelt worden ist, wurde die
Untersuchungshaft über Eric Akoto ursprünglich nur aus dem Haftgrund
der Verdunkelungsgefahr verhängt. Die Verhaftung von Eric Akoto
erfolgte also keineswegs aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr.
Wäre der Ex-Bundesligaspieler wirklich in den Schmuggel von Drogen
verwickelt gewesen, so wäre das Gericht wohl zur Auffassung gelangt,
dass auch der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gegeben ist.
Der Ex-Spieler Eric Akoto gab anlässlich der Haftverhandlung vor dem
LG für Strafsachen Graz am 20.10.2014 abermals an, über keinen
Kontakt zu den weiteren Beschuldigten des gegenständlichen Verfahrens
zu verfügen. Bereits im Rahmen seiner Einvernahme vor dem
Landesgericht für Strafsachen Graz am 4.10.2014 gab Eric Akoto an,
kein Drogendealer zu sein und selbst über keine Vorstellung zu
verfügen, warum über ihn überhaupt die Untersuchungshaft verhängt
worden ist.
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