• 11.11.2014, 19:01:34
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"profil online": Gutachter im Fall Bakary J. bleibt

Gericht erkennt keine Anzeichen für Befangenheit - hält auch "extrem praktizierender Moslem" nicht für unsachlich

Utl.: Gericht erkennt keine Anzeichen für Befangenheit - hält auch
"extrem praktizierender Moslem" nicht für unsachlich =

Wien (OTS) - Wie "profil online" berichtet, soll der Gutachter im
Fall Bakary J. bleiben. Das ist kurz gefasst die Antwort des
Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien. Susanne Kurtev von der
Wiener Anwaltskanzlei Rast, die Bakary J. vertritt, ist entsetzt: "Es
ist kaum zu glauben, dass das Gericht zu dieser Entscheidung kommt."
In einem mehrseitigen Schreiben hatte Kurtev vor wenigen Wochen
dargelegt, warum sie den Sachverständigen Norbert Loimer wegen
Befangenheit ablehnt.

Die Vorgeschichte: Der Neurologe und Psychiater aus Horn sollte
klären, welche Schäden Bakary J. von den Misshandlungen durch drei
Wega-Beamte in einer Lagerhalle in Wien am 12. April 2006
davongetragen hat. J. hatte 385.000 Euro Schmerzengeld und
Wiedergutmachung verlangt.

Der vom Gericht bestellte Gutachter aber interessierte sich
weniger für die körperlichen Schmerzen und die Ängste, Depressionen
und die Schlaflosigkeit des Mannes, als für sein Vorleben und seine
"transkulturellen" Eigenheiten. Loimer hatte den Gambier in dem
Gutachten als "extrem praktizierenden Moslem" bezeichnet und war zum
Schluss gekommen, dass die Folter bei Bakary J. zwar "massiven
Unbill" hervorgerufen habe. Im Gegensatz zu bisherigen Gutachtern
fand er jedoch keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung.
Loimer wischte sämtliche Vorgutachten mit der flapsigen Bemerkung vom
Tisch, jedes hätte "seine eigene Tendenz".

Die Psychiaterin und Neurologin Sigrun Roßmanith, die Bakary J.
Monate nach der Quälerei als erste Gutachterin untersucht hatte,
hatte ihm unter anderem eine Posttraumatische Belastungsstörung
attestiert, so wie nach ihr auch die Psychiatrische Abteilung des SMZ
Ost, die Schmerzambulanz der Rudolfstiftung, J.s Trauma-Therapeutin,
der Gerichtsmediziner Christian Reiter, die Neurologin Katalin-Andrea
Donner und der Wiener Uniprofessor Otto-Michael Lesch. "Keine
Anzeichen für Befangenheit", befand nun das Gericht für
Zivilrechtssachen. Selbst der Ausdruck "extrem praktizierender
Moslem" in einem Sachverständigengutachten sei nicht "unsachlich,
weil Religion und Seele zusammenhängen, was schon der Begriff
'Seelsorge' zeige".

Details auf www.profil.at

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