• 11.11.2014, 13:22:07
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  • OTS0183 OTW0183

Staatssekretärin Steßl zu EuGH-Urteil zu Vorrückungsstichtag

Rasch Gespräche mit Sozialpartnern, Ländern, Ministerien und ExpertInnen

Utl.: Rasch Gespräche mit Sozialpartnern, Ländern, Ministerien und
ExpertInnen =

Wien (OTS) - Das Bundeskanzleramt nimmt das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes zum Vorrückungsstichtag im öffentlichen Dienst
(Rechtssache C-530/13) zur Kenntnis. Sonja Steßl, Staatssekretärin
für Verwaltung und Öffentlichen Dienst, betont am Dienstag: "Wir
werden dieses Urteil und die möglichen Konsequenzen jetzt prüfen und
analysieren, wobei selbstverständlich auch die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes im Einzelfall abzuwarten und zu
berücksichtigen ist."

Die zuständige Fachsektion im Bundeskanzleramt wurde bereits
beauftragt, mit Sozialpartner- und LändervertreterInnen, mit
Ministerien sowie mit ExpertInnen Kontakt aufzunehmen, um die weitere
Vorgehensweise festzulegen.

Um rasch Rechtssicherheit für die Bediensteten herzustellen, wird
seitens des Dienstgebers Bund in diesem Zusammenhang ein
Verjährungsverzicht abgegeben werden.

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