• 11.11.2014, 11:31:26
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Fall Leonie -Stronach/Nachbaur fordert härtere Strafen für Quälen und Vernachlässigen Unmündiger

Höchststrafe bei Todesfolge muss lebenslang sein

Utl.: Höchststrafe bei Todesfolge muss lebenslang sein =

Wien (OTS) - Angesichts des qualvollen Martyriums, das schließlich
zum Tod der zweijährigen Leonie in Wien geführt hat, fordert Team
Stronach Klubobfrau Kathrin Nachbaur härtere Strafen für das Quälen
oder Vernachlässigen Unmündiger. "Selbst bei Todesfolge - wie es im
Fall Leonie geschehen ist - beträgt der gesetzliche Strafrahmen nur
maximal zehn Jahre. Das ist viel zu wenig! Für diese grausamen Taten
muss es lebenslang geben!", verlangt Nachbaur.

Konkret verlangt Nachbaur eine Änderung des Paragrafen 92 StGB, in
dem das Strafausmaß festgeschrieben ist. Dieser Strafrahmen
entspricht etwa jenem von Untreue oder Betrug - "wo ist da die
Verhältnismäßigkeit?", fragt Nachbaur. Sie erinnert: "Kinder sind
unser höchstes und schützenswertestes Gut - dieser Gedanke muss auch
im Strafrecht Einzug halten!"

Es brauche auch eine bessere Verhältnismäßigkeit zwischen Delikten
gegen Leib und Leben und dem "white collar crime". In diesem Sinne
verlangt Nachbaur auch, dass "angesichts unserer unklaren
Steuergesetze mit den vielen Grauzonen die kleinen Unternehmer nicht
kriminalisiert werden!" Der Focus muss sich "klar gegen Gewalttäter
richten und die Steuergesetze müssen so gestaltet sein, dass es keine
interpretierbaren Grauzonen gibt. Es darf nicht sein, dass
Unternehmer aufgrund unklarer Regeln leicht mit einem Fuß im Kriminal
stehen!", so Nachbaur.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TSK

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