• 30.10.2014, 10:00:42
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Rechtsverstöße des ORF kosten den Sender rund 660.000 Euro

Medienbehörde KommAustria schöpft Mittel aus dem Vermögen des ORF ab

Utl.: Medienbehörde KommAustria schöpft Mittel aus dem Vermögen des
ORF ab =

Wien (OTS) - Als Konsequenz aus drei höchstgerichtlich bestätigten
und damit rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den
Österreichischen Rundfunk wegen Verletzungen des ORF-Gesetzes, hat
die Medienbehörde KommAustria dem ORF nun drei so genannte
Abschöpfungs-Bescheide zugestellt.

Zwei dieser Bescheide verpflichten den ORF dazu, 518.151,71 Euro,
die aus Verstößen gegen werberechtliche Bestimmungen erlangt wurden,
gemäß Gesetz an den Bund abzuführen. Laut drittem Bescheid hat der
ORF weitere 140.930,84 Euro auf ein Sperrkonto einzuzahlen, weil er
mit einem eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebot
seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem
Programmentgelt in entsprechender Höhe zweckwidrig verwendete.

Mit den drei Abschöpfungsverfahren wendet die Medienbehörde
KommAustria ein Instrumentarium an, mit dem sie der Gesetzgeber zum
Zweck der Aufsicht und Kontrolle über den ORF im Jahr 2010
ausgestattet hat.

Hinsichtlich der werberechtlichen Verstöße des ORF war
festgestellt worden, dass der ORF zum einen mit einem Gewinnspiel,
das in Kooperation mit der Österreichische Lotterien GmbH im Jahr
2011 im Hörfunkprogramm "Ö3" durchgeführt wurde, den Tatbestand der
Schleichwerbung erfüllte. Den daraus ungerechtfertigt erlangten,
wirtschaftlichen Vorteil für den ORF beziffert die KommAustria mit
506.550,00 Euro. Zum anderen hatte der ORF im Mai 2013 gesetzeswidrig
in der laufenden Sendung "Fußball-Arena" im TV-Programm "ORF eins"
Sponsorenhinweise einer Tageszeitung sowie zweier Wettanbieter
ausgestrahlt. Die daraus erlangte, ungerechtfertigte Bereicherung des
ORF berechnet die KommAustria mit in Summe 11.601,71 Euro.

Bei dem rechtswidrig eigens für mobile Endgeräte entwickelten
Online-Angebot handelt es sich um eine App, die der ORF im Februar
2013 im Zusammenhang mit der Ski-Weltmeisterschaft in Schladming
bereitgestellt hatte. Für die Berechnung der dafür aufgewendeten
Mittel zieht die KommAustria unter anderem die Kosten für die
Entwicklung, für die redaktionelle und technische Pflege sowie für
die Bewerbung des Angebotes heran. Die sich daraus ergebenden
140.930,84 Euro muss der ORF auf ein Sperrkonto einzahlen. Erst wenn
spätestens im Jahr 2017 das ORF-Programmentgelt neu berechnet wird,
fließt der Betrag wieder in das Budget des ORF zurück und mindert
damit dessen Finanzierungsbedarf. Dieses Verfahren führt zu einer
entsprechenden Absenkung des zukünftigen Programmentgelts und kommt
so den Gebührenzahlern mittelbar zugute.

Die Bescheide zu den drei Abschöpfungsverfahren sind auf den
Web-Seiten der RTR-GmbH veröffentlicht
(https://www.rtr.at/de/m/Entscheidungen) und noch nicht
rechtskräftig.

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