- 16.10.2014, 13:31:31
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Walser zu Neonazi-Treffen: Die AfP und ihre Treffen müssen verboten werden
Grüne: Behörden verweigern seit Jahren Vorgehen gegen die neonazistische AfP
Utl.: Grüne: Behörden verweigern seit Jahren Vorgehen gegen die
neonazistische AfP =
Wien (OTS) - "Es ist eigentlich unfassbar, wie die Behörden beim
Treffen der neonazistischen Arbeitsgemeinschaft für demokratische
Politik (AfP) argumentieren", sagt Harald Walser, Bildungssprecher
der Grünen. Ein Verbot, so die Argumentation der Polizei, sei
schwierig, weil es sich bei der AfP um eine Partei handle. "Das
widerspricht mittlerweile seit Jahrzehnten der Rechtsauffassung des
Verfassungsgerichtshofes, wonach Organisationen wegen ihrer
neonazistischen Orientierung keine Rechtspersönlichkeit als
politische Partei zukommt", meint Walser. So begründete bereits 1988
der Verfassungsgerichtshof das Verbot der NPD des Norbert Burger.
Demgemäß urteilt auch o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer in einem
Rechtsgutachten aus dem Jahr 2005, "dass die von der AFP zu
verantwortenden Publikationen seit Jahrzehnten massiv gegen die
Bestimmungen des Verbotsgesetzes verstoßen. Offenkundige und
verbrämte Verherrlichung nationalsozialistischer Ideen und Maßnahmen,
zynische Leugnung von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen, eine
hetzerische Sprache mit deutlich aggressivem Ton gegen Ausländer,
Juden und "Volksfremde" sowie eine Darstellung "des Deutschen" als
Opfer sind typische und stets wiederkehrende Signale". Und auch die
Behörden, hier vor allem der Verfassungsschutz, sind sich der Gefahr,
die von der AfP ausgeht bewusst. Im Verfassungsschutzbericht 2007
attestiert das BVT der AfP eine "ausgeprägte Affinität zum
Nationalsozialismus", die "weiterhin als aktivstes und größtes
Sammelbecken der rechtsextremen Szene in Österreich einzustufen" ist.
So wurde im Alpen-Donau-Forum im Zusammenhang mit der internationalen
neonazistischen Demonstration in Dresden darauf hingewiesen, dass
"Informationen" über Mitfahrgelegenheiten jeden Donnerstag "im
Nationalentreffpunkt ,Dr. Fritz Stüber-Heim'", dem Parteilokal der
AfP zu bekommen wären.
"Warum in Anbetracht dieser vernichtenden Urteile über die AfP die
Behörden nur 'beobachten' wollen, ist mir unbegreiflich. Die Behörden
müssen das Treffen der AfP untersagen und ein Verbotsverfahren gegen
die neonazistische AfP einleiten. Sollte der Polizei und Justiz die
Sachlage unbekannt sein, werde ich ihnen gerne die Rechtsgutachten
und den Verfassungsschutzbericht 2007 zukommen lassen", meint Walser
abschließend.
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