- 02.10.2014, 16:28:40
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Gericht verhängt Zugangssperren zu illegalen Streamingportalen
Österreichische Internet-Provider müssen den Zugang zu movie4k und kinox blockieren
Utl.: Österreichische Internet-Provider müssen den Zugang zu movie4k
und kinox blockieren =
Wien (OTS) - In der vom Verein für Anti-Piraterie (VAP) eingebrachten
Sammelklage gegen vier große Internetprovider hat das Handelsgericht
Wien eine einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zu den stark
frequentierten illegalen Portalen movie4k und kinox erlassen. Die
Provider A1, Drei, Tele2 und UPC müssen den Zugriff auf die
strukturell rechtsverletzenden Internetseiten für ihre Kunden
blockieren. Welche technischen Mittel sie dafür einsetzen, müssen die
Provider selbst entscheiden. Es ist aber davon auszugehen, dass
sowohl DNS- als auch IP-Sperren angewendet werden.
Der VAP reichte die Klage Ende August ein, nachdem seine
Aufforderungsschreiben ignoriert wurden. Nach geltendem
österreichischen und EU-Recht müssen Access Provider auf begründete
Aufforderung der Rechteinhaber Zugangssperren implementieren. Das
wurde im Zuge des kino.to-Musterverfahrens vom Gerichtshof der
Europäischen Union (EuGH) und dem Obersten Gerichtshof (OGH) zuletzt
klargestellt. Dennoch weigern sich die Provider weiterhin, ihrer
Mitwirkungspflicht zur Unterbindung massiver
Urheberrechtsverletzungen nachzukommen. Der VAP musste daher
neuerlich das Gericht anrufen.
Movie4k und kinox.to, die Anlass für das neue Verfahren sind, sind
illegale Streaming- und Download-Portale, die Internetusern kostenlos
freien Zugang zu tausenden Spielfilmen und TV-Serien ermöglichen. Die
Fachzeitschrift Computerbild hat kürzlich vor der Nutzung von
movie4k.to und kinox.to gewarnt, weil sich diese als "virenverseucht"
und als Quellen von Hacker-Fallen und Schadsoftware erwiesen haben.
Außerdem zeichnen sich diese Portale durch das systematische Schalten
von Werbung für Pornoseiten, Abzockangebote und Glücksspiele aus. Die
Impressumspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen für den
Jugendschutz werden absichtlich ignoriert.
"Angesichts der eindeutigen Rechtslage und der offensichtlichen
Rechtswidrigkeit der beiden Portale war die Gerichtsentscheidung zu
erwarten, meint Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP. "Es
wurde wieder einmal bestätigt, dass Konsumenten kein Grundrecht auf
Zugang zu kriminellen Internetangeboten haben. Das halten sinngemäß
auch die AGBs der Provider fest. Ich erwarte mir daher, dass die
österreichische Telekom-Industrie nun endlich ihre Verantwortung
anerkennt und an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Es wäre höchste
Zeit, eine gemeinsame Lösung im Sinne eines regulierten und
verantwortungsvollen Internetmarktplatzes auszuarbeiten."
VAP-Präsident Ferdinand Morawetz begrüßt die Entscheidung des
Handelsgerichts ebenfalls und erklärt, "Die heutige Entscheidung
erkennt richtigerweise, dass Zugangssperren zu Piratenseiten
notwendig sind. Die Betreiber solcher illegalen Angebote begehen
keine durch die Netzneutralität geschützten Bagatelldelikte, sondern
gewerbsmäßige Hehlerei in großem Umfang."
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