- 24.09.2014, 09:19:13
- /
- OTS0032 OTW0032
Hundstorfer: Neues Ärztearbeitszeitgesetz macht Ärzteberuf attraktiver und bringt Vorteile für PatientInnen
Wöchentliche Ärztearbeitszeit wird schrittweise auf 48 Stunden pro Woche und überlange Wochenenddienste auf 25 Stunden reduziert
Utl.: Wöchentliche Ärztearbeitszeit wird schrittweise auf 48 Stunden
pro Woche und überlange Wochenenddienste auf 25 Stunden
reduziert =
Wien (OTS/BMASK) - "Mit der geplanten Änderung des
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG) werden sich die
Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten verbessern und den Beruf
in den kommenden Jahren attraktiver machen", zeigte sich
Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach der Einbringung eines
Initiativantrages zu dieser Materie im Parlament überzeugt. Die
Novellierung des KAAZG wird die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit für
ÄrztInnen schrittweise herabsetzen, sodass Mitte 2021 eine
Höchstarbeitsarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden möglich ist.
"Diese neue Regelung ist EU-konform. Der lange Übergangszeitraum ist
notwendig, damit sich Krankenanstaltenerhalter auf diese Vorgaben
ein- und umstellen können", so Hundstorfer. In dieser Novelle des
KAAZG ist auch eine schrittweise Beschränkung der ununterbrochenen
Dienstdauer enthalten. Derzeit dürfen Ärzte an Wochenende bis zu 49
Stundendienste versehen - diese lange Dienstdauer soll nun auf 25
schrittweise Stunden reduziert werden. Die Beschlussfassung für
dieses Gesetz soll bis Ende Oktober im Nationalrat erfolgen. ****
Im Detail erläuterte der Sozialminister, dass das neue
Ärztearbeitsgesetz ab 2015 in Kraft tritt. Ab diesem Datum können
Ärzte nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-Out) länger
als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen die Ärzte
zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit ab 2015 bis zu 60
Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden; ab Mitte 2021 ist dann kein
Opt-Out mehr möglich und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf
48 Stunden nicht überschreiten. In einzelnen Wochen könne zwar
weiterhin bis zu 72 Stunden gearbeitet werden, diese müssten dann
aber innerhalb eins vier bzw. sechsmonatigen Durchrechnungszeitraumes
ausgeglichen werden, so Hundstorfer. Ab Mitte 2021, wenn die
48-Stunden-Woche obligatorisch ist, kann dieser
Durchrechnungszeitraum auf 52 Wochen ausgedehnt werden, soferne eine
Betriebsvereinbarung getroffen wird.
Wenn ÄrztInnen ab kommenden Jahr ihre schriftliche Zusage für
längere Wochendienstzeiten als 48 Stunden geben, gibt es auch
jederzeit ein Widerrufsrecht und ein Benachteiligungsverbot, wenn man
dieses Opt-Out nicht in Anspruch nimmt, unterstrich der
Sozialminister.
Die Reduktion der verlängerten Wochenendienste für ÄrztInnen soll
ebenfalls schrittweise erfolgen. Derzeit sind Wochenenddienste bis zu
49 Stunden möglich, ab 2018 sollen nur noch 29 Stunden möglich sein,
und ab 2021 maximal 25-Stunden-Dienste. Die Ausgleichsruhezeit muss
ab kommendem Jahr jedoch sofort nach dem Wochenenddienst genommen
werden. Derzeit ist es möglich, diese Ausgleichsruhezeit innerhalb
eines viermonatigen Durchrechnungszeitraumes zu konsumieren, also
nicht unmittelbar nach den langen Diensten.
"Die Novelle des KAAZG ist ganz im Sinne der PatientInnen und der
ÄrztInnen. Niemand will, dass sich sein behandelnder Arzt vor
Müdigkeit kaum noch auf den Beinen halten kann. Die ÄrztInnen werden
bessere Bedingungen vorfinden. Und mit den Übergangszeiten ist auch
gewährleistet, dass die Krankenanstaltenerhalter nicht überfordert
werden", schloss der Sozialminister. (Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO






