- 12.09.2014, 07:55:59
- /
- OTS0002 OTW0002
Mangelnde Umsetzung der UN Empfehlungen zu Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen
Monitoringausschuss kritisiert die Untätigkeit ein Jahr nach Veröffentlichung
Utl.: Monitoringausschuss kritisiert die Untätigkeit ein Jahr nach
Veröffentlichung =
Wien (OTS) - Vor einem Jahr hat der Fachausschuss der Vereinten
Nationen zur Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen die Mängel in der Gewährleistung der Menschenrechte von
Menschen mit Behinderungen in umfassenden Handlungsempfehlungen
kritisiert. Insbesondere die mangelnde Koordinierung zwischen Bundes-
und Länderzuständigkeiten wurde als Problem in der Umsetzung der
Konventionsrechte beanstandet. In seiner heute veröffentlichten
Stellungnahme, weist der unabhängige und weisungsfreie
Monitoringausschuss für die Umsetzung der Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen für die Bundesebene nach, dass die
Regierung zu den wesentlichen Kritikpunkten des UN-Fachausschusses
bis heute untätig geblieben ist.****
"Von punktuellen Aktionen, die rein kosmetisch sind, abgesehen
sind die Handlungsempfehlungen nun ein Jahr ignoriert worden",
kritisiert die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Dr.in Marianne
Schulze, LL.M. "Aus Anlass der Staatenprüfung wurde seitens der
österreichischen Delegation eine klare Erklärung zur Stärkung der
Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen abgegeben", verweist
Schulze auf die Versprechungen vor den Vereinten Nationen in Genf,
"das ist ein klarer Wortbruch."
Der unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss kritisiert
insbesondere die fehlende Aufgabenteilung und das Fehlen
nachvollziehbarer Pläne zur Abarbeitung der Empfehlungen. Darüber
hinaus kritisiert der Ausschuss, dass die aus den Empfehlungen
deutlich werdende Notwendigkeit grundlegender Reformen zur Stärkung
der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere
De-Institutionalisierung, Persönliche Assistenz, Recht auf Arbeit
weiter auf sich warten lassen.
Der Ausschuss betont, dass der Nationale Aktionsplan für Menschen
mit Behinderungen der Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen
wesentlich weiter entwickelt werden muss. Die Einbindung der Länder
ist dafür ebenso unerlässlich wie die konventionskonforme
Partizipation von SelbstvertreterInnen: Menschen mit Behinderungen
als ExpertInnen in eigener Sache.
Sämtliche Stellungnahmen des Ausschusses und Protokolle aller
Sitzungen sind unter www.monitoringausschuss.at abrufbar.
(schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO