• 11.09.2014, 06:00:31
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EU-Bankkonten-Richtlinie bringt Recht auf Girokonto 1/3

AK fordert rasche Umsetzung - Schranke für Überziehungszinsen steht aus

Utl.: AK fordert rasche Umsetzung - Schranke für Überziehungszinsen
steht aus =

Wien (OTS) - Nun ist es endlich amtlich - die neue
Bankkonten-Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie
bringt für KonsumentInnen wesentliche Verbesserungen, darunter vor
allem einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Die Richtlinie muss
binnen zwei Jahren in österreichisches Recht umgesetzt werden.
Gabriele Zgubic-Engleder, Leiterin der AK Konsumentenpolitik: "Das
geht aber auch früher. Die AK fordert eine rasche Umsetzung. Ohne
eigenes Bankkonto man nämlich ziemlich aufgeschmissen. Ob Vermieter
oder Arbeitgeber: keiner traut einem Menschen ohne Konto." Die
Richtlinie bringt außerdem mehr Transparenz in das Dickicht der
Kontogebühren. Ausständig aus AK Sicht: "Der wichtige Bereich der
Überziehungszinsen bleibt ungeregelt."

Viele Banken bieten zwar bereits Basiskonten für Menschen in
Finanznöten an. Dennoch stoßen KundInnen immer wieder auf Ablehnung
und stehen ohne Konto da. Damit künftig alle Menschen Zugang zu einem
Girokonto haben können, fordert die AK bei der Umsetzung der
EU-Richtlinie:

+ Alle Banken, die Privatkunden Girokonten anbieten, müssen von dem
neuen Gesetz erfasst werden. Auch preisgünstige Direktbanken sollen
in Zukunft ein solches Kontomodell anbieten müssen. Nur so kann ein
flächendeckendes, österreichweites Angebot an Basiskonten
sichergestellt werden.

+ Eine Ablehnung darf es nur im Ausnahmefall - etwa begründeter
Verdacht auf Geldwäsche - geben und es darf kein Bedarfsnachweis
verlangt werden dürfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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