- 26.08.2014, 11:25:14
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Heinisch-Hosek: Nationaler Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor Gewalt passiert den Ministerrat
Klares Bekenntnis der Bundesregierung zu Null Toleranz gegenüber Gewalt an Frauen
Utl.: Klares Bekenntnis der Bundesregierung zu Null Toleranz
gegenüber Gewalt an Frauen =
Wien (OTS) - Der Nationale Aktionsplan (NAP) zum Schutz der Frauen
vor Gewalt wurde heute einstimmig im Ministerrat beschlossen. "Die
Bundesregierung bekennt sich damit zu Null Toleranz gegenüber Gewalt
an Frauen. Die Umsetzung des NAP kann mit dem heutigen Beschluss
sofort in Angriff genommen werden", so Frauen- und Bildungsministerin
Gabriele Heinisch-Hosek, die darauf verweist, dass trotz dem dichten
Netz an Gewaltschutzeinrichtungen in Österreich, Handlungsbedarf
bestehe.
"Jede fünfte Frau in Österreich wird in ihrem Leben mindestens einmal
Opfer von Gewalt und von einer aktuellen EU-weiten Studie wissen wir,
dass die Österreicherinnen ungenügend darüber Bescheid wissen, wo sie
Hilfe und Schutz erhalten", so die Frauenministerin. Deshalb sei
einer der Ziele des Nationalen Aktionsplans die bessere
Bekanntmachung von Hilfsangeboten wie etwa der kostenlosen
Frauenhelpline oder der fem:HELP-App. Die großangelegte Kampagne
"GewaltFREI leben. Verhinderung von (schwerer) Gewalt an Frauen", die
gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium
für Bildung und Frauen finanziert (Gesamtbudget von 400.000 Euro,
davon 80% EU-Anteil, 20% BMBF Anteil) sowie vom Frauenministerium
koordiniert werde, stelle einen wesentlichen Schwerpunkt des
Nationalen Aktionsplan dar.
Der Nationale Aktionsplan sieht weiters Projekte zur
Bewusstseinsbildung und Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt an
Frauen und Mädchen an Schulen vor. "Es ist wichtig, bei der
Bewusstmachung von Gewalt schon bei Kindern und Jugendlichen
anzusetzen", erklärt die Ministerin. Deshalb werde es im Zuge der
Umsetzung des NAP Informationsmaterial für Lehrkräfte sowie Workshops
für Jugendliche geben.
Der Nationale Aktionsplan wurde seit 2013 durch eine vom
Frauenministerium einberufene Interministerielle Arbeitsgruppe zum
Thema Gewaltschutz vorbereitet. Diese IMAG, bestehend aus
VertreterInnen das BMJ, BMI, BMG, BMASK, BMeiA, BMFJ und dem BMBF,
hat in Zusammenarbeit mit relevanten NGOs den im Regierungsprogramm
vereinbarten Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor Gewalt
inhaltlich erarbeitet.
Die Struktur des NAP folge weitgehend der Struktur der
Istanbul-Konvention, erklärt die Ministerin weiter. Die sogenannte
Istanbul-Konvention, die seit 1. August in Kraft ist, ist ein
völkerrechtlich bindendes Regelwerk, das den Frauen in allen
Mitgliedsländern des Europarats Schutz vor geschlechterspezifischer
Gewalt bietet. Der NAP sieht von 2014-2016 Aktivitäten zur
Koordination von politischen Maßnahmen, zur Prävention von Gewalt
gegen Frauen, zum Schutz und Unterstützung von Opfern sowie
rechtliche Vorhaben und Maßnahmen im Bereich der Ermittlungen,
Strafverfolgung, des Verfahrensrechts sowie europäische und
internationale Zusammenarbeit vor.
Abschließend hält Heinisch-Hosek fest: "Der heutige Beschluss im
Ministerrat ist ein deutliches Signal der gesamten Bundesregierung
und damit wurde ein wichtiger Punkt im Regierungsprogramm umgesetzt."
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