- 21.08.2014, 10:48:11
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ARBÖ: "Pickerlfriedhof" auf der Windschutzscheibe kann Probleme machen
Wien (OTS) - Für Autofahrer, die viel auf Europas Straßen unterwegs
sind, kann es schon mal eng werden auf der Windschutzscheibe.
Autobahnvignetten, Umweltplaketten, Parkpickerl,
Begutachtungsplakette, Firmenparkberechtigungen und womöglich noch
einige Erinnerungsstücke aus dem Vorjahr - und schon gleicht die
Frontscheibe des Pkw einem Panini-Album.
Immer wieder erreichen den ARBÖ Anfragen verunsicherter Autofahrer,
die wissen wollen, wie viele Pickerl und Plaketten auf der
Frontscheibe kleben dürfen und wo genau sie anzubringen sind. Es gab
auch Beschwerden, dass ARBÖ-Mitglieder bei der Urlaubsreise Probleme
mit der Polizei hatten.
Am Beispiel eines Wiener Autobesitzers, der beruflich wie privat viel
in den Nachbarstaaten unterwegs, zeigt der ARBÖ die
Pickerlproblematik auf: Auch ohne "Altlasten", d.h. abgelaufene
Vignetten, können auf der Windschutzscheibe jede Menge an benötigten
Plaketten abgebracht sein, vom Parkpickerl für Wien über
Begutachtungsplakette, deutsche Umweltplakette, österreichische,
slowenische, tschechische, slowakische und Schweizer Autobahnvignette
bis hin zur Mobilitätsvignette. Eingeschränkt durch einen
Blendstreifen, auf dem keine Plaketten angebracht werden dürfen, kann
es ziemlich voll werden auf der Windschutzscheibe.
"Mit einer Strafe hat der Fahrzeuglenker prinzipiell nicht zu
rechnen, wenn Vignetten & Co. "gut sichtbar", nicht Sicht behindernd
und nach jeweiligen Landesbestimmungen der Mautbetreiber angebracht
sind. Man muss die Anbringungsregeln beachten und sollte abgelaufene
Vignetten entfernen. Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den
Landesvorschriften zu erkundigen", sagt ARBÖ-Rechtsexpertin Mag.
Christine Krandl.
Heimische Lenker sollten laut ARBÖ nicht mehr als zwei
österreichische Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben
- solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine
Beschränkung der Anzahl und auch keine Strafen. Strenger ist da die
Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten.
Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignette(n). Während
diese Länder die Anbringung der Vignette am oberen Rand der
Windschutzscheibe oder an der linken Seite vorschreiben, muss eine
tschechische hingegen rechts unten auf der Beifahrerseite aufgeklebt
werden, warnt der ARBÖ. Deutschland hat für die Umweltplakette keine
einheitliche Regel, sie muss lediglich gut erkennbar im "Randbereich
der Innenseite" angebracht sein. Eine Schweizer Vignette ist am
linken Scheibenrand aufzukleben. Auf alle Fälle sollten abgelaufene
Vignetten immer entfernt werden, um einen "Pickerlfriedhof" tunlichst
zu vermeiden. Bei slowenischen oder schweizerischen ist das gar nicht
so leicht - sie lassen sich nur schwer lösen. Der ARBÖ empfiehlt die
Entfernung gleich nach dem Urlaub, so die Vignette nicht mehr
gebraucht wird. Je kürzer sie klebt, desto einfacher lässt sie sich
ablösen.
Länder wie Tschechien, Slowenien oder Ungarn (mit seinem
fehleranfälligen elektronischen Mautsystem) verlangen bei Kontrollen
übrigens eine Rechnung über den Vignettenerwerb. "Selbst wenn die
Vignette bereits abgelaufen ist, muss der Zahlschein aufbewahrt
werden, um bei nachträglichen Forderungen einen Zahlungsbeweis zu
haben", so ARBÖ-Rechtsexpertin Krandl abschließend.
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