• 12.08.2014, 14:50:55
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AK: Dschungel bei Zuschlägen macht Mieten teuer

AK fordert Abschaffung des Lagezuschlags

Utl.: AK fordert Abschaffung des Lagezuschlags =

Wien (OTS) - "Nicht genug, dass systematisch rechtswidrig überhöhte
Mieten bei Altbauwohnungen kassiert werden. Jetzt wollen die
Vermieter noch mehr kassieren", sagt AK Konsumentenschützerin
Gabriele Zgubic zur Forderung der Immobilientreuhänder nach
Lagezuschlägen auch für Gründerzeitviertel. Den Mietern in
Altbauwohnungen, die dem Richtwertsystem unterliegen, wird schon
jetzt ordentlich in die Geldtasche gegriffen. Ein wesentlicher Grund
für die teuren Mieten ist schon jetzt die Vielzahl an
undurchsichtigen Zuschlägen zum Mietrichtwert. "Das
Richtwertmiet-System ist de facto außer Kraft, weil es viele
undurchsichtige Zuschläge gibt. Das macht die Mieten noch teurer. Der
Zuschlagsdschungel muss eingebremst werden", fordert Zgubic.

Der Lagezuschlag sagt nichts über die konkrete Wohnqualität einer
Wohnung aus. Er ist ein Zuschlag zum Richtwert, der den Wert der
Wohngegend widerspiegeln soll und auch immer wieder aktualisiert
wird. Ein Beispiel: Die Innenstadtbezirke 3-9 liegen beim
Lagezuschlag hauptsächlich zwischen 2,20 und 3 Euro pro Quadratmeter.
Für eine 70 Quadratmeter Wohnung in Teilbereichen des 7. Bezirks
können daher allein als Lagezuschlag 210 Euro verrechnet werden -
zusätzlich zum Richtwert und weiteren Zuschlägen! Die AK sieht in
diesen Lagezuschlägen keine Berechtigung, daher sollten Lagezuschläge
in dieser Form überhaupt abgeschafft werden.

Die derzeitigen Richtwerte bieten keine klaren gesetzlichen
Obergrenzen, weil es eine undurchschaubare Zahl von Zuschlägen gibt,
die im Gesetz ungenau beschrieben und in den Mietverträgen in der
Regel nicht angegeben werden. So verlangen die Haus- und
Wohnungseigentümer zusätzlich zur Lage oft viele weitere Zuschläge:
für Lift, Ausstattung der Wohnung, Abstellräume und vieles mehr. AK
Analysen zeigen: Der unzulässige Aufschlag zum Richtwertmietzins bei
befristeten Verträgen beträgt durchschnittlich satte 60 Prozent!
Allerdings: Auf den 25-prozentigen Abschlag für die Befristung, der
die Miete billiger machen würde, wird häufig vergessen. Die AK
fordert, dass Zuschläge zum Richtwert auf höchstens 20 Prozent des
Richtwerts begrenzt werden. Zu- und Abschläge sollen darüber hinaus
gesetzlich festgelegt sein und im Mietvertrag verpflichtend angegeben
werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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