- 22.07.2014, 14:48:42
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Prozess gegen Josef S: Amtsmissbrauch oder die Überwindung der Gewaltenteilung
Sollte der Verdacht auf Amtsmissbrauch gegen den Staatsanwalt untersucht werden, wenn zur Beweisführung entlastendes Material nicht eingebracht wird?
Utl.: Sollte der Verdacht auf Amtsmissbrauch gegen den Staatsanwalt
untersucht werden, wenn zur Beweisführung entlastendes
Material nicht eingebracht wird? =
Wien (OTS) - Seit der Abschaffung der Untersuchungsrichter_innen sind
Staatsanwält_innen für die Anklagevorbereitung usw. verantwortlich
und nüchtern betrachtet sind sie dieser Aufgabe nicht gewachsen. Die
Prozessreform hat nicht zu mehr Kontrolle der Staatsanwaltschaft
gegenüber der Polizei geführt, sondern zu ihrer einhelligen
Zusammenarbeit. Diese demokratiefeindliche Achse wird von loyalen
Richtern verlängert und wendet sich gegen Einzelpersonen im
Gerichtssaal: Es werden wahllos Videoausschnitte der Demo gezeigt,
Josef ist darauf nicht zu sehen, und schon gar nicht bei einer
Sachbeschädigung.
Ein demokratischer Staat will keinen Anwalt der Grundrechte
angreift, aber wie bereits deutsche Medien feststellten: "Im Prozess
gegen Josef S. wird nicht einmal versucht, den Schein eines
Rechtsstaats zu wahren."
Josef soll einen phyrotechnischen Gegenstand in ein Polizeiauto
geworfen haben. Der Gegenstand konnte nicht als Beweismaterial zur
Verhandlung eingebracht werden, weil es offenbar niemand der
Polizisten und Polizistinnen für notwendig erachtete, neben eigenen
(widersprüchlichen) Behauptungen, Beweise zu sammeln. Das betroffene
Polizeiauto wurde laut Angaben der Sachverständigen mittlerweile an
Private weiter verkauft!
Der Hauptbelastungszeuge wurde während seines Einsatzes als
Zivilbeamter der Polizei von Kolleg_innen verhaftet. Ob vom
Hauptbelastungszeugen eine Straftat begangen wurde, oder ob die
Wiener Polizei willkürliche Verhaftungen durchführte, ist offen. Der
Zeuge verlor seine kleine Gruppe zweimal, machte Video-Aufzeichnungen
auf seinem Privathandy, aber Josef ist nicht zu sehen ist. Dass
bekannte Stimmgutachten wurde als entlastend von der Verteidigung
eingebracht, das wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen.
Das Urteil wird zeigen ob Österreich die Gewaltentrennung bereits
überwunden hat und Polizeipräsident Pürstl den Schussbefehl bei der
Demo gegen den Akademikerball 2015 geben darf.
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