- 12.07.2014, 08:00:31
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Die Gesundheitsreform wirkt
Sozialversicherung und Länder finanzieren gemeinsam den Ausbau der Rehabilitation für schwerkranke Kinder
Utl.: Sozialversicherung und Länder finanzieren gemeinsam den Ausbau
der Rehabilitation für schwerkranke Kinder =
Wien (OTS) - "Gemeinsam im Sinne der Patienten und Patientinnen
planen und steuern" - das ist das Motto der von Bund, Ländern und
Sozialversicherung im Vorjahr beschlossenen Gesundheitsreform. Genau
das wurde jetzt bei einer besonders wichtigen Gruppe von Patienten -
nämlich von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen - mit einer
Vereinbarung zur Finanzierung der stationären Rehabilitation
sichergestellt.
Ziel der Vereinbarung ist es, dass es künftig einen
niederschwelligen Zugang zur Rehabilitation für Kinder und
Jugendliche gibt, und zwar unabhängig davon, ob die Rehabilitation im
Anschluss an eine Krankenbehandlung, oder wegen einer angeborenen
Behinderung bzw. genetischer Defekte oder Entwicklungsstörungen
erforderlich ist. Die Antragstellung für eine Rehabilitation erfolgt
beim jeweiligen Krankenversicherungsträger, die Bewilligung wird
österreichweit nach einheitlichen Kriterien ebenfalls durch den
zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgen. Damit gehören die
langjährigen Diskussionen um Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen
Sozialversicherung und Länder der Vergangenheit an, die Kinder als
Patienten bzw. deren Eltern haben künftig einen Ansprechpartner.
Konkret geht es um die Errichtung von speziellen für Kinder- und
Jugendliche geeigneten Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 343
Betten in vier Versorgungsregionen in Österreich. Die dafür
notwendige Finanzierung in Höhe von insgesamt 33 Millionen Euro pro
Jahr im Vollausbau erfolgt gemeinsam zwischen der Sozialversicherung
und den Ländern. Die Bundesländer leisten zu diesem Zweck in Summe
pro Jahr beginnend ab 1.1.2015 eine Pauschalzahlung an den
Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der Rest wird von der
Sozialversicherung bereitgestellt. Die Pauschalzahlung richtet sich
der Höhe nach am tatsächlichen Ausbau, im Vollausbau beträgt diese
8,5 Mio Euro. Diese Pauschalzahlung wird jährlich ab 2015 mit der
Beitragseinnahmensteigerung der Krankenversicherungsträger
valorisiert.
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer begrüßt die erzielte Einigung:
"Im Interesse der jungen Patientinnen und Patienten ist für mich vor
allem der niederschwellige Zugang entscheidend. Dieser
niederschwellige Zugang ist ein Herzstück der Gesundheitsreform, hohe
Qualität der Versorgung im medizinischen Bereich sowie die hohe
Patientenzufriedenheit stehen bei diesem Reformwerk an erster Stelle.
Für Patientinnen und Patienten bringt sie mehr Transparenz und eine
bessere Überschaubarkeit des Systems."
Für die Wiener Gesundheits- und Sozialstadträtin Sonja Wehsely ist
die Einigung ein weiterer Beweis dafür, dass die Gesundheitsreform
greift: "Schwerkranke Kinder brauchen unsere besondere Unterstützung
und im Rahmen einer bestmöglichen medizinischen Versorgung auch
wohnortnahe, spezialisierte Reha-Einrichtungen. Die Betroffenen haben
sich zu Recht von der Politik erwartet, dass die Bedürfnisse der
kleinen Patientinnen und Patienten wichtiger sind als
Kompetenzfragen. Mit der Einigung haben Krankenkassen und
Bundesländer bewiesen, dass sie die Gesundheitsreform leben und
gemeinsam Verantwortung übernehmen. Mit dem Beschluss des Konzepts
und der Einigung über die gemeinsame Finanzierung der Kinder Reha ist
nun ein erster wichtiger Schritt gesetzt, damit schwerkranke Kinder
bestmöglich versorgt sind."
Für den Vorsitzenden des Verbandsvorstands im Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling,
entspricht die nun abgeschlossene Vereinbarung mit den Ländern der
neuen Kultur der Zusammenarbeit seit der Gesundheitsreform: "Die
gemeinsamen Ziele stehen im Vordergrund und ermöglichen gute Lösungen
wie eben die beste Versorgung für kranke oder verunfallte Kinder".
"Durch die Antragstellung und Bewilligung bei einem
Krankenversicherungsträger", so Schelling weiter, "gibt es nun keinen
Unterschied mehr, ob die Rehabilitation im Anschluss an eine
Krankenbehandlung erfolgt oder wegen einer angeborenen Behinderung
erforderlich ist. Für die Kinder und deren Eltern ist es wichtig,
dass es getreu dem Motto der Gesundheitsreform - einfach, schnell und
sicher - einen unbürokratischen Zugang und eine wohnortnahe
Versorgung mit entsprechenden Einrichtungen zur Kinderrehabilitation
gibt".
Für den Vorsitzenden des Ausschusses Krankenversicherung und
Prävention im Hauptverband und Obmann der Oberösterreichischen
Krankenkasse, Albert Maringer, ist die langfristige Absicherung der
nunmehr getroffenen Vereinbarung zwischen Sozialversicherung und
Ländern wichtig: "Kinder brauchen nach schweren krankheitsbedingten
Ereignissen, die im Anschluss daran eine Rehabilitation erfordern,
maßgeschneiderte Leistungen und eine kindgerechte Versorgung wie etwa
besondere pflegerische Leistungen und Pädagogik in jeder
Altersklasse". "Diese Qualität können wir nun ausbauen", so Maringer
abschließend.
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