- 10.07.2014, 16:53:55
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Bund investiert bis 2017 305 Mio. € in den Ausbau der Kinderbetreuung
Erhöhte Kinderbeihilfe: Anspruch behinderter Menschen abgesichert
Utl.: Erhöhte Kinderbeihilfe: Anspruch behinderter Menschen
abgesichert =
Wien (PK) - Der Bund wird zwischen 2014 und 2017 weitere 305 Mio. €
für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen bereitstellen. Die
entsprechende Vereinbarung mit den Bundesländern fand einhellige
Zustimmung im Nationalrat. Je 100 Mio. € sollen in den Jahren 2014
und 2015 fließen, für 2016 und 2017 sind jeweils 52,5 Mio. €
vorgesehen. Zu den Voraussetzung für die Freigabe der Mittel zählen
eine Kofinanzierung durch die Länder und die Erfüllung von
Qualitätsvorgaben. Familienministerin Sophie Karmasin sprach von der
größten Ausbauoffensive des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen.
In der Debatte beurteilten SprecherInnen aller Fraktionen den Ausbau
der nunmehr als "Bildungseinrichtungen" anerkannten Kindergärten und
Krippen positiv. Einmal mehr kamen beim Thema Kinderbetreuung und
Kindererziehung aber auch ideologische Differenzen und Gegensätze zu
Sprache. Die FPÖ drängte mit einem Entschließungsantrage auf stärkere
Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung, zwei Initiativen der
NEOS richteten sich auf einen verbindlichen Qualitätsrahmenplan für
elementarpädagogische Einrichtungen und auf einen Etappenplan zur
Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung im 1. Lebensjahr
sowie auf eine Ausbildung von ElementarpädagogInnen auf tertiärem
Niveau. Die Entschließungsanträge blieben in der Minderheit und
wurden abgelehnt.
Die Bund-Länder-Vereinbarung zielt auf ein besseres Angebot für die
Betreuung unter Dreijähriger, auf das Schließen regionaler
Betreuungslücken und auf mehr ganztägige Einrichtungen. Die
Mindestanforderungen für den Bundeszuschuss lauten auf Öffnung der
jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung 45 Wochen im Jahr und 20
Stunden pro Woche. Bei längeren Öffnungszeiten steigt die Förderung.
Am meisten Geld erhalten Einrichtungen, die mindestens 47 Wochen im
Jahr und mindestens 45 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Gefördert
wird auch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, generations- und
gemeindeübergreifende Projekte sowie die Förderung von Tageseltern.
Die Länder müssen die Bundeszuschüsse kofinanzieren, wobei als
Beitrag im Jahr 2014 50 %, 2015 45 %, 2016 40 % und 2017 35 % des
Zuschusses vorgesehen sind (insgesamt rund 135 Mio. €).
ÖVP: 2014 ist ein gutes Jahr für die Familien
Die Debatte eröffnete Abgeordneter Georg Strasser (V) mit der
Feststellung, 2014 sei ein gutes Jahr für die Familien. Es bringe
eine Erhöhung der Familienbeihilfe und 305 Mio. € für den Ausbau der
Kinderbetreuungseinrichtungen bis 2017. BürgermeisterInnenden und
LandespolitikerInnen sollten nun die Chance nutzen, um im Dialog mit
den Familien den Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben und die
Tageseltern in das Betreuungssystem einzubeziehen. Als konkretes
Beispiel brachte Strasser die Einrichtung eines Pendlerkindergartens
im Tullnerfeld als Gemeinschaftsprojekt mehrerer Gemeinden. In der
Familienpolitik sei aber noch viel zu tun, sagte Strasser, der auf
den Start der Verhandlungen über das Kinderbetreuungsgeld hinwies und
auch auf steuerliche Anreize für Familien plädierte. Der ÖVP gehe es
um zufriedene Kinder, zufriedene Eltern, um ein familienfreundliches
Klima und um ausreichende finanzielle Unterstützung der Familien.
SPÖ: Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird verbessert
Ihrer Freude über einen weiteren Schritt zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Familien und zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf gab Abgeordnete Angela Lueger (S) Ausdruck. 30.000
zusätzliche Kinderbetreuungsplätze sollen geschaffen und damit die
Voraussetzungen für die Wahlfreiheit der Eltern verbessert werden.
Auch die Tagesbetreuung werde ausgebaut, teilte die Rednerin mit und
bekannte sich zu dem Ziel, für 33% der unter Dreijährigen
Betreuungsplätze anzubieten. Lueger sah auch das Ziel eines
Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr positiv -
derzeit sei es dafür aber noch zu früh. Dass Betreuungseinrichtungen
nunmehr als Bildungseinrichtungen gesehen werden, bewertete die
Sozialdemokratin als erfreulich und erinnerte an konkrete Vorschläge
ihrer Fraktion für deren Weiterentwicklung. Die SPÖ verlangt,
Kindergärten nicht länger als fünf Wochen pro Jahr zu schließen und
schlägt einheitliche Qualitätskriterien vor.
FPÖ unterstreicht Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung
Auch Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) kündigte ihre Zustimmung
zum Ausbau der Betreuung von Kindern an, um die Vereinbarkeit
zwischen Beruf und Familie zu verbessern und die Wahlfreiheit zu
vergrößern. Das eigentliche Anliegen der FPÖ sei aber die Förderung
der innerfamiliären Kinderbetreuung und die breitere Unterstützung
von Tagesmüttern und -Vätern. Mängel bei der Wahlfreiheit ortete die
Rednerin bei Kindern unter drei Jahren, weil alleinerziehende Mütter
keine Chance hätten, ihre kleinen Kinder drei Jahre lang selbst zu
betreuen. Kritik übte die Rednerin daran, dass der Ausbau der
Kinderbetreuung gestartet werde, der Qualitätsrahmen aber erst in 3
Jahren bestehen werde. In einem Entschließungsantrag ihrer Partei
trat Abgeordnete Kitzmüller dafür ein, Kinderbetreuungszeiten für die
Gehaltseinstufung in die Kollektivverträge aufzunehmen,
Kinderbetreuungskosten steuerlich besser zu berücksichtigen,
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld automatisch an die
Inflation anzupassen, den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld auf 3
Jahre auszuweiten sowie fünf Kinderbetreuungsjahre auf die Pension
anzurechnen. Abschließend zitierte Anneliese Kitzmüller einen
Pädagogen, der vor der flächendeckenden, immer früheren und immer
länger dauernden außerfamiliären Betreuung von immer kleineren
Kindern warnt. Der Staat zahle dafür einen hohen Preis durch Zunahme
depressiver Störungen und anderer Stresskrankheiten.
Grüne für mehr Qualität bei der Kinderbetreuung
Kinderbetreuungseinrichtungen nunmehr "Kinderbildungseinrichtungen"
zu nennen, sah Abgeordnete Daniela Musiol (G) positiv, ortete aber
zugleich Nachbesserungsbedarf bei den Qualitätskriterien. Notwendig
sei es auch, die Nachmittagsbetreuung auszudehnen, weil es für
berufstätige Eltern nicht ausreiche, wenn Kindergärten zu Mittag
schließen. Verstärkt seien auch Tageseltern zu fördern, sagte Musiol,
die Stundenlöhne von 2,40 € kritisch beurteilte. Um den
Rechtsanspruch von Kinderbetreuung durchzusetzen, müsse für
ausreichendes Personal und ausreichende Öffnungszeiten gesorgt
werden. Für unverständlich hielt es die Rednerin, dass der Bund nun
viel Geld für die Kinderbetreuung in die Hand nehme, aber darauf
verzichte, eine Bundeskompetenz zu schaffen.
Das Engagement der KindergärtnerInnen und BürgermeisterInnen
In einer ebenfalls zustimmenden Wortmeldung richtete Abgeordneter
Leopold Steinbichler (T) seinen persönlichen Dank an alle
BürgermeisterInnen, KindergartenpädagoInnen und Eltern, die sich für
das Wohl und die Geborgenheit der Kinder engagieren. Im ideologischen
Streit der verschiedenen Konzepte riet Steinbichler dazu, Feindbilder
abzubauen und einen vernünftigen Weg der Mitte zu gehen. Es gelte die
Wahlfreiheit der Eltern im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu
wahren.
Auch NEOS drängen auf Qualitätsverbesserungen in Kindergärten
Die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder sei in
Gefahr, sagte Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger (N). Kindergärten,
die, wie beispielsweise in Vorarlberg, bis zu 12 Wochen im Jahr
geschlossen haben, ließen eine Berufstätigkeit beider Eltern nicht
zu. Die Rednerin begrüßte den Wandel zu Bildungseinrichtungen,
problematisierte aber zugleich den sinkenden Kofinanzierungsanteil
der Bundesländer und die Einrechnung privater Investitionen.
Qualitätsaspekte seien zu schwach ausgeprägt. Daher legte Abgeordnete
Meinl-Reisinger zwei Entschließungsanträge ihrer Fraktion vor, die
auf einen verbindlichen Qualitätsrahmenplan für elementarpädagogische
Einrichtungen und auf einen Etappenplan zur Einführung eines
Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung im 1. Lebensjahr gerichtet waren.
Außerdem verlangen die NEOS, die Elementarpädagogikausbildung auf
tertiäres Niveau zu heben. In den Kindergärten sollten mehr männliche
Kindergärtner zum Einsatz kommen.
Karmasin: Ein großer Tag für die Familien und die Kinder
Familienministerin Sophie Karmasin sprach von einem großen Tag für
die Familien und die Kinder, die in Zukunft wesentlich mehr
Bildungseinrichtungen zur Verfügung haben werden. Die vorliegende
Vereinbarung mit den Ländern versechsfache die dafür vorgesehenen
Mittel. Damit werde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
erleichtert. Das Ziel, für 33% der unter Dreijährigen
Bildungseinrichtungen anzubieten und den Betreuungsschlüssel auf 1:4
sowie für Kinder von 3 bis 6 Jahren auf 1:10 abzusenken, sei
realistisch. Die Öffnungszeiten ermöglichten mancherorts noch nicht
eine Ganztagsberufstätigkeit der Eltern, sagte die Ministerin, merkte
aber an, dass man bei der Kinderbetreuung nicht nur auf
außerhäusliche Einrichtungen angewiesen sei - auch Großeltern kümmern
sich gerne um Enkelkinder, sagte Karmasin. Die Absenkung des
Kofinanzierungsschlüssels verbessere die Chance auf Umsetzung der
Vereinbarung, gab die Ministerin zu bedenken. Verbesserungsbedarf sah
die Ministerin bei der Erweiterung der Tagesöffnungszeiten, der
Jahresöffnungszeiten und beim Angebot von Betreuungsplätzen für unter
Dreijährige.
In der weiteren Debatte unterstrich Abgeordnete Claudia Durchschlag
(V) die Notwendigkeit, beim Angebot von Kinderbereuungsplätzen
bedarfsgerecht vorzugehen und Unterschiede zwischen Städten und
ländlichen Regionen zu beachten. Eine Umfrage in ihrem Bundesland
Oberösterreich habe gezeigt, dass die Eltern dort mit dem
Kinderbetreuungsangebot zufrieden seien. Wichtig seien regelmäßige
Bedarfserhebungen in den Gemeinden. - Auch in der Kinderbetreuung
bestimme das Angebot die Nachfrage, meinte hingegen Abgeordnete
Katharina Kucharowits (S). Die Vereinbarung gehe in die richtige
Richtung, auch wenn sich die SPÖ entschiedenere Maßnahmen gegen
Schließtage in Kindergärten und konkretere Qualitätskriterien
gewünscht hätte.
Der Auffassung, die FPÖ verfolge mit ihrer Politik zur Förderung der
innerfamiliären Kinderbetreuung ein "vorgestriges Retrokonzept", trat
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) entschieden entgegen. Rosenkranz
erinnerte an Erfahrungen mit der staatlichen Kinderbetreuungspolitik
in der DDR, die eine 100%ige Frauenerwerbsquote umgesetzt habe. Die
FPÖ wolle Wahlfreiheit im Sinne ihres freiheitlichen
Gesellschaftskonzepts. Dazu gehöre der Respekt vor der Autonomie der
Familie, in der die Eltern selbst und ohne Einmischung des Staates
entscheiden können sollen, wie sie ihre Kinder erziehen wollen.
Rosenkranz sprach sich aus pädagogischen Gründen gegen den Weg in die
Institutionenkindheit aus, unterstrich ihre Ansicht, dass kleine
Kinder ihre Eltern brauchten und hielt es für unverständlich, dass in
einem reiches Land wie Österreich junge Familien nicht in der Lage
sein sollen, ihren kleinen Kindern Stabilität und Sicherheit zu
geben. - Den Vergleich zwischen Kinderbetreuungseinrichtungen in
Österreich und jenen in der ehemaligen DDR wies Abgeordneter Harald
Walser (G) zurück und gab seiner Freude über die Erkenntnis Ausdruck,
dass es sich bei Kinderbetreuungseinrichtungen um
Bildungseinrichtungen handle. Auch Walser bekannte sich zur
Wahlfreiheit, es dürfe aber nicht vom Geburtsort abhängen, ob und wie
viele Betreungsplätze in welcher Qualität zur Verfügung stehen.
Einmal mehr forderte auch Harald Walser, die Ausbildung der
KinderpädagInnen auf tertiäres Niveau zu heben.
In weiteren zustimmenden Wortmeldungen meinte zunächst Abgeordneter
Nikolaus Prinz (V), Österreich brauche bei der Kinderbetreuung
internationale Vergleiche nicht zu scheuen und bekannte sich einer
bedarfsorientierten Vorgangsweise in den Gemeinden. Abgeordnete
Angelika Fichtinger (V) unterstrich das Anliegen der ÖVP, den Wert
der Familien in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Die SPÖ-
Abgeordneten Cornelia Ecker und Wolfgang Knes (S) sahen die
Vereinbarung Positiv. Knes sprach von einem wesentlichen Schritt zur
Verbesserung der Lebensbedingungen der Familien im ländlichen Raum
und sprach die Hoffnung aus, dass Länder und Gemeinden das vom Bund
zur Verfügung gestellte Geld abholen und es für den Ausbau der
Kinderbetreuung einsetzen werden.
Erhöhte Familienbeihilfe: Ansprüche behinderter Menschen abgesichert
Einhellig stimmte das Plenum einem Antrag von SPÖ und ÖVP auf
Verbesserung des Familienlastenausgleichsgesetzes zu, der
Rechtssicherheit für behinderte Menschen in Bezug auf die Zuerkennung
von erhöhter Familienbeihilfe schafft. Bei den Betroffenen besteht
derzeit eine gewisse Unsicherheit im Hinblick auf den weiteren
Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, wenn sie einen Arbeitsversuch
am offenen Arbeitsmarkt starten, der sich letztlich trotz aller
Bemühungen als nicht erfolgreich erweist. Oftmals hindert die Sorge
um den Verlust dieser finanziellen Unterstützung die Personen daran,
sich überhaupt auf den offenen Arbeitsmarkt zu wagen. Durch die nun
vorliegende Änderung des Familienlastenausgleichgesetzes soll
eindeutig klargestellt werden, dass der Anspruch dieser Menschen auf
erhöhte Familienbeihilfe künftig wiederauflebt, auch wenn sie die
Zuverdienstgrenze von 13.492 € vorübergehend überschritten haben.
Die RednerInnen und Redner aller sechs Fraktionen begrüßten einhellig
die vorgenommene Klarstellung im Familienlastenausgleichsgesetz und
die dadurch gewährleistete Rechtssicherheit. Sie mache den
Betroffenen Mut, den Schritt auf den offenen Arbeitsmarkt zu machen
ohne Nachteile befürchten zu müssen, zeigte man sich unisono
zufrieden. Menschen mit Behinderungen würden bei ihrem Versuch
gestärkt, in den normalen Arbeitsprozess eingegliedert zu werden,
meinte etwa Georg Strasser (V). Es sei absolute Priorität, dass
Menschen mit Behinderung arbeiten und eine Leistung erbringen können,
betonte dazu Franz-Joseph Huainigg (V). Aus Unsicherheit hätten sich
bislang viele den Schritt aus der geschützten Werkstatt in die freie
Wirtschaft überlegt. Im gleichen Sinne äußerte sich sein Klubkollege
Michael Hammer, der in diesem Zusammenhang auch Familienministerin
Sophie Karmasin dankte. Die zahlreichen Verbesserungen für die
Familien beweisen seiner Ansicht nach, wie sinnvoll ein eigenes
Familienministerium ist. Für die nächsten Monate erwartet sich Hammer
konstruktive Arbeit mit dem Ziel einer steuerlichen Entlastung für
die Familien.
Seitens der SPÖ-MandatarInnen wurde im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Gesetzesentwurf auf Artikel 27 der
Menschenrechtskonvention hingewiesen, in dem das Recht der Menschen
festgeschrieben ist, ihren Lebensunterhalt am Arbeitsmarkt selbst
verdienen zu können. Arbeit erhöht den Selbstwert und die
Selbstbestimmung, sagte Daniela Holzinger (S). Menschen, die den
Schritt in den offenen Arbeitsmarkt wagen, müsse man schützen und
dürfe man nicht bestrafen, war Angela Lueger (S) mit der gefundenen
Lösung zufrieden. Die heutige Novelle bringe gemeinsam mit dem
gestern beschlossenen Recht, zur Waisenpension zurückkehren zu
können, einen weiteren positiven Schritt für Menschen mit
Behinderung, unterstrich Ulrike Königsberger-Ludwig (S). Sie
appellierte gleichzeitig an die Wirtschaft, den Betroffenen auch
Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Auch Rupert Doppler (F) wies
auf die Schwierigkeit Behinderter hin, am offenen Arbeitsmarkt eine
Stelle zu finden, und machte darauf aufmerksam, dass diese in den
ländlichen Gebieten oft äußerst beschwerliche Wege zurücklegen
müssen. Positiv bewertete wurde der Gesetzentwurf zudem von Edith
Mühlberghuber (F) und Leopold Steinbichler (T). Wie Georg Strasser
(V) hob Steinbichler vor allem die Arbeit und das Engagement der
vielen gemeinnützigen Organisationen hervor und dankte auch jenen
Firmen, die Aufträge an geschützte Werkstätten vergeben.
Mit großer Zufriedenheit ging auch Helene Jarmer (G) ans Rednerpult.
Trotzdem müssen für sie noch weitere Schritte erfolgen, zumal
Menschen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, lediglich
unfallversichert sind, jedoch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld und
eine eigene Pension haben. Was sie bekommen, das sei Taschengeld,
kritisierte Jarmer, im Fall von Krankheit werde dann auch noch vom
Taschengeld etwas abgezogen. Man dürfe nicht vergessen, dass auch in
geschützten Werkstätten die Menschen für die Produktion tätig sind,
weshalb sie es für gerechtfertigt hält, auch diese Gruppe in das
normale Sozialversicherungssystem zu integrieren.
Franz-Joseph Huainigg (V) nützte die Debatte auch dazu, sich bei den
parlamentarischen MitarbeiterInnen, deren Gehalt nach langer Zeit
heute durch einen entsprechenden Gesetzesbeschluss angehoben werden
soll, für deren wertvolle Arbeit zu bedanken. Sein besonderer Dank
galt vor allem seinen persönlichen parlamentarischen
Mitarbeiterinnen, ohne deren Engagement er seine politische Tätigkeit
nicht ausführen könnte. (Fortsetzung Nationalrat) fru/jan
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