• 10.07.2014, 10:21:56
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  • OTS0059 OTW0059

Grüne/Chorherr: Mehr erneuerbare Energie durch Wiener Solarstandard

Neue Wiener Bauordnung eröffnet neue Möglichkeiten der Energiegewinnung

Utl.: Neue Wiener Bauordnung eröffnet neue Möglichkeiten der
Energiegewinnung =

Wien (OTS) - Am 30.6 wurde die Novelle der Wiener Bauordnung, des
Kleingarten- und Garagengesetzs beschlossen. Die Novellierung erlaubt
neben mehr Stellplatzflexibilität oder straßenseitigen Balkonen auch
eine Weiterentwicklung in der Gewinnung neuer Energien. Christoph
Chorherr, Sprecher der Grünen Wien für Stadtplanung, erklärt:
"Dienstleistungsgebäude, zum Beispiel Bürogebäude, tragen künftig zur
Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie in Wien bei: Mit der
Novelle der Bauordnung wird der neue "Wiener Solarstandard"
eingeführt".

Solare Energieträger können nun auf bislang brachliegenden Fassaden-
und Dachflächen auf Neubauten montiert werden und liefern so saubere
Energie für die Dienstleistungsgebäude. Chorherr weiter: "Die solaren
Energieträger erbringen eine Mindestleistung von 1 kW Peak pro 100m2
Bruttogeschoßfläche. Dieser Wiener Solarstandard soll auf 0,3 kWp
reduziert werden können, wenn das Gebäude besonders energieeffizient
gestaltet wird. Die beste kWh ist jene, die gar nicht benötigt wird"
so Chorherr weiter. Mit diesen neuen Möglichkeiten der
Energiegewinnung setzt Wien neue Solarstandards: "Der Wiener
Solarstandard ist richtungsweisend, weil wir ein klares Zeichen für
erneuerbare Energien in Wien setzen. Diesen gibt es meines Wissens in
keiner anderen Stadt der Welt" so Chorherr abschließend.

Die Neuerungen der Wiener Bauordnung treten je nach Gesetzgebung
bereits am Tag nach der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt -
betrifft das Wiener Garagengesetz sowie weite Teile der Wiener
Bauordnung und des Wiener Kleingartengesetzes - in Kraft. Einige
Neuerungen erlangen drei Monate nach Kundmachung bzw. vereinzelte
Neuregelungen mit Juni 2015 Rechtswirksamkeit.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKR

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