- 03.07.2014, 13:10:24
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Kennzeichnung allergener Stoffe: FV-Gastronomie setzt sich massiv für Erleichterungen ein
Umsetzung der EU-Lebensmittelverordnung Ende 2014 - WKÖ-Hinterleitner: "Wir fordern gleiches Recht für Alle und Rechtssicherheit statt existenzbedrohender Strafen"
Utl.: Umsetzung der EU-Lebensmittelverordnung Ende 2014 -
WKÖ-Hinterleitner: "Wir fordern gleiches Recht für Alle und
Rechtssicherheit statt existenzbedrohender Strafen" =
"Die Uhr für die österreichische Gastronomie
tickt", warnte der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Helmut Hinterleitner, im Hinblick
auf die mit 13. Dezember 2014 in Kraft tretende
EU-Lebensmittelinformationsverordnung, heute Donnerstag, vor
Journalisten in Wien. Ab diesem Zeitpunkt müssen in Restaurants und
Hotels bei allen Gerichten jene Zutaten dokumentiert werden, die
Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. "Die
gesetzliche Informationspflicht ist für uns ein überbordender
bürokratischer Angriff auf den Wirtschaft- und Gastronomiestandort
Österreich und stellt unsere Betriebe vor gewaltige Herausforderungen
- vor allem jene Betriebe, die sich um ein umfangreiches und
abwechslungsreiches Speisenangebot bemühen und ihre Gerichte soweit
als möglich aus frischen Zutaten der regionalen Landwirtschaft
zubereiten", zeigte sich Hinterleitner überzeugt. Dank intensiver und
konstruktiver Zusammenarbeit mit dem für die Umsetzung zuständigen
Bundesministerium für Gesundheit konnten zwar die schlimmsten
Nebenwirkungen der Allergen-Verordnung für die heimische Gastronomie
abgeschwächt werden, so Hinterleitner, zwei zentrale Forderungen
seien aber noch offen.
Hinterleitner: Information ja - aber gleiches Recht für alle!
Für den Fachverband Gastronomie ist es eine
Selbstverständlichkeit, dass die Gäste ein Recht auf Information
haben. Dieses Recht muss aber für alle gelten. Aktuell wird
dieAnsicht vertreten, dass die Informationspflicht nur für die
gewerbliche Gastronomie, nicht aber für Vereine gelten soll, womit
Vereinsfeste, Clubbings und ähnliche Veranstaltungen von der
Verpflichtung ausgenommen wären. Das bedeutet, dass Gäste hier nicht
denselben Schutz genießen werden wie in der Gastronomie, obwohl
ebenfalls Speisen und Getränke zu marktüblichen Preisen verkauft
werden. Eine eklatante Benachteiligung von Gästen und
Gastronomiebetrieben, so Hinterleitner: "Der Schutz der Gäste muss
überall gleich gelten. Wir fordern daher gleiche Spielregeln für
alle, denn Gesundheit geht ja wohl alle an", betonte der Sprecher von
rund 60.000 österreichischen Gastronomiebetrieben.
Drakonische Strafdrohungen für Gastronomen müssen fallen
Unzumutbar für Hinterleitner sind auch die bis dato geplanten
Strafrahmen. "Es drohen im Übertretungsfall drakonische Strafen, die
unzumutbar sind und in keinem Verhältnis stehen", kritisiert
Hinterleitner. Österreich verdanke seinen Ruf als Gastgeberland und
Tourismushochburg auch der hohen Qualität seiner Gastronomiebetriebe.
Die neue EU-Verordnung droht nun diesen Vorzeigebetrieben mit
überzogenen Strafen, die in vielen Fällen sogar das wirtschaftliche
Überleben gefährden können. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht
kann mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Im
Wiederholungsfall droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Diese
Beträge seien vor allem angesichts der extrem kurzen
Vorbereitungszeit auf die Umsetzung der EU-Vorgabe ein Schlag ins
Gesicht der heimischen Gastronomie, so Hinterleitner und stellt klar:
"Wir wollen Rechtssicherheit statt existenzbedrohenden Strafen und
Unterstützung bei Schulungsmaßnahmen statt juristischer Willkür."
Zwei wesentliche Erleichterungen für heimische Wirte bereits
durchgesetzt
Positiv wertet der WKÖ-Branchensprecher, dass durch intensive
Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium einige Erleichterungen
bei der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Verordnung durchgesetzt
werden konnten. So kann die Information über die Inhaltsstoffe bei
entsprechender Kenntnis durch nachweislich geschulte Mitarbeiter auch
mündlich - und nicht nur, wie ursprünglich von der EU , schriftlich -
erfolgen. "Zudem konnten wir erreichen, dass die Übergangsfristen für
die notwendigen Schulungen für unsere Betriebe auf rund ein Jahr
ausgeweitet werden", erklärte Hinterleitner.
Die Politik sei nun gefordert, aufklärend und informativ statt
sanktionierend zu wirken, damit die Vielfalt und die Regionalität des
kulinarischen Angebots in der heimischen Gastronomie weiterhin
erhalten bleiben, so Hinterleitner abschließend. (ES)
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Gastronomie/Lobbying---Br
anchenthemen/Pressemitteilungen/PM_Allergene_03072014.html
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