- 01.07.2014, 10:02:31
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Aktion 21 deckt auf: Laufende Rechtsverstöße gegen verpflichtende Bürgerbeteiligung in Österreich (EU-Richtlinie)
380kV-Leitung Salzburg zeigt: Strategische Umweltprüfung, eines der wirkmächtigsten Bürgerbeteiligungsverfahren, wird oftmals in Österreich nicht rechtskonform umgesetzt
Utl.: 380kV-Leitung Salzburg zeigt: Strategische Umweltprüfung,
 eines der wirkmächtigsten Bürgerbeteiligungsverfahren, wird
 oftmals in Österreich nicht rechtskonform umgesetzt =
Salzburg (OTS) - Bei der mündlichen Verhandlung zur Salzburger
 380kV-Leitung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 Anfang Juni blieb die wesentliche Frage nach sinnvolleren
 Alternativen zur veralteten Freileitungs-Technologie unbeantwortet.
 Sie wäre vorher verpflichtend in einer SUP (Strategischen
 Umweltprüfung) zu klären gewesen. Das Bundes-Elektrizitätswirtschafts
 und -organisationsgesetz (ElWOG) sieht jedoch eine SUP nicht vor,
 obwohl damit gegen EU-Recht verstoßen wird und der gesamte
 Planungsakt damit europarechtswidrig ist. Die Bürgerinitiativen Koppl
 und Eugendorf haben daher in Brüssel eine Beschwerde eingebracht.
Aktion 21 fordert rechtskonforme Umsetzung der SUP in Österreich
Der Verein "Aktion 21 Austria - Pro Bürgerbeteiligung" ist ein
 österreichweiter Zusammenschluss von Bürgerinitiativen mit dem Ziel,
 eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungsprozessen
 durchzusetzen, die sich nachhaltig auf Ihre Lebensqualität auswirken
 können. Wir sehen in einer echten Bürgerbeteiligung - als Ergänzung
 zur repräsentativen Demokratie - den einzigen Weg, durch objektiv
 nachvollziehbare Entscheidungen und mehr Transparenz der versteckt
 wuchernden Korruption Einhalt zu gebieten und dem "öffentlichen
 Interesse" im Sinne des Gemeinwohls zum Durchbruch zu verhelfen.
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