- 01.07.2014, 10:02:31
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Aktion 21 deckt auf: Laufende Rechtsverstöße gegen verpflichtende Bürgerbeteiligung in Österreich (EU-Richtlinie)
380kV-Leitung Salzburg zeigt: Strategische Umweltprüfung, eines der wirkmächtigsten Bürgerbeteiligungsverfahren, wird oftmals in Österreich nicht rechtskonform umgesetzt
Utl.: 380kV-Leitung Salzburg zeigt: Strategische Umweltprüfung,
eines der wirkmächtigsten Bürgerbeteiligungsverfahren, wird
oftmals in Österreich nicht rechtskonform umgesetzt =
Salzburg (OTS) - Bei der mündlichen Verhandlung zur Salzburger
380kV-Leitung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Anfang Juni blieb die wesentliche Frage nach sinnvolleren
Alternativen zur veralteten Freileitungs-Technologie unbeantwortet.
Sie wäre vorher verpflichtend in einer SUP (Strategischen
Umweltprüfung) zu klären gewesen. Das Bundes-Elektrizitätswirtschafts
und -organisationsgesetz (ElWOG) sieht jedoch eine SUP nicht vor,
obwohl damit gegen EU-Recht verstoßen wird und der gesamte
Planungsakt damit europarechtswidrig ist. Die Bürgerinitiativen Koppl
und Eugendorf haben daher in Brüssel eine Beschwerde eingebracht.
Aktion 21 fordert rechtskonforme Umsetzung der SUP in Österreich
Der Verein "Aktion 21 Austria - Pro Bürgerbeteiligung" ist ein
österreichweiter Zusammenschluss von Bürgerinitiativen mit dem Ziel,
eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungsprozessen
durchzusetzen, die sich nachhaltig auf Ihre Lebensqualität auswirken
können. Wir sehen in einer echten Bürgerbeteiligung - als Ergänzung
zur repräsentativen Demokratie - den einzigen Weg, durch objektiv
nachvollziehbare Entscheidungen und mehr Transparenz der versteckt
wuchernden Korruption Einhalt zu gebieten und dem "öffentlichen
Interesse" im Sinne des Gemeinwohls zum Durchbruch zu verhelfen.
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