• 30.06.2014, 15:19:33
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  • OTS0177 OTW0177

Ludwig/Chorherr: Bauordnungsnovelle heute im Wiener Landtag beschlossen

Schwerpunkte unter anderem: Leichtere Wohnraumbeschaffung, Antispekulation, mehr Sicherheit, geringere Baukosten sowie Steigerung der Wohn- und Lebensqualität

Utl.: Schwerpunkte unter anderem: Leichtere Wohnraumbeschaffung,
Antispekulation, mehr Sicherheit, geringere Baukosten sowie
Steigerung der Wohn- und Lebensqualität =

Wien (OTS) - Heute, Montag, wurde die Novelle der Wiener
Bauordnung sowie die Novellierungen des Wiener Kleingartengesetzes
und des Wiener Garagengesetzes im Wiener Landtag behandelt und mit
Regierungsmehrheit beschlossen. Die Neuerungen treten je nach
Gesetzgebung bereits am Tag nach der Veröffentlichung im
Landesgesetzblatt - betrifft das Wiener Garagengesetz sowie weite
Teile der Wiener Bauordnung und des Wiener Kleingartengesetzes - in
Kraft. Einige Neuerungen erlangen drei Monate nach Kundmachung bzw.
vereinzelte Neuregelungen mit Juni 2015 Rechtswirksamkeit.
"Die Neuregelungen umfassen eine ganze Reihe von Maßnahmen, die
wesentliche und auch richtungsweisende Verbesserungen im Wiener
Baurecht bringen", wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Gemeinderat
Christoph Chorherr festhalten. Neben grundsätzlichen
Verfahrenserleichterungen und gezielten Vereinfachungen für
BauwerberInnen - allerdings ohne die Rechte der AnrainerInnen
einzuschränken - sind diese in drei wesentlichen Schwerpunkten
zusammenzufassen, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig ausführt: "Wir
setzen wichtige Maßnahmen, um kostengünstiges Bauen und Wohnen zu
forcieren, erreichen wesentliche Verbesserungen im Bereich der
Ökologie und der Sicherheit. Und wir schaffen auch wichtige
Neuregelungen, die den Ausbau der Wohn- und Lebensqualität
sicherstellen. Allessamt Maßnahmen, die den Wienerinnen und Wiener
zugute kommen", erklärt Ludwig. ****

Durch die Novellierung der Wiener Bauordnung inklusive dem Wiener
Kleingartengesetz werden unter anderem Erleichterungen bei der
Wohnraumschaffung erreicht. Außerdem wird durch neue Bestimmungen,
wie etwa die Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau" oder befristete
Baulandwidmungen, ansteigenden Preisentwicklungen gezielt
entgegengewirkt. "Damit setzen wir wichtige, stark preisdämpfende
Maßnahmen. Gleichzeitig werden etwa durch den weitgehenden Entfall
der Notkamin-Verpflichtung oder die Flexibilisierung der
Stellplatzverpflichtung wichtige Einsparungen bei den Baukosten
erreicht", erläutert der Wohnbaustadtrat in Zusammenhang mit der
Novelle zum Wiener Garagengesetz.

Gemeinderat Christoph Chorherr hält fest: "Die Novelle der
Bauordnung ist ein Vorzeigeprojekt der rot-grünen Stadtregierung".
Auch er betont, dass damit wesentliche Verbesserungen erreicht
werden: "Die Festlegung einer Mindestraumhöhe für das Erdgeschoß
eröffnet etwa dem Handel neue Möglichkeiten. Auch die Möglichkeit
straßenseitige Balkone zu errichten sorgt für mehr privaten Freiraum
in der Stadt und belebt das Stadtbild. Dies sind nur zwei Beispiele
für noch mehr Wohn- und Lebensqualität in Wien."

Die Ermöglichung von straßenseitigen Balkonen sorgt für mehr privaten
Freiraum in der Stadt und wird das Stadtbild beleben. Der Wiener
Solarstandard ist richtungsweisend, weil wir ein klares Zeichen für
erneuerbare Energien in Wien setzen. Durch die städtebaulichen
Verträge können private Grundeigentümer in die Errichtung von
Infrastruktur eingebunden werden. Und schließlich kann durch neue
Auflagen bei Erdgeschoßzonen eine vielfältigere Nutzung ermöglicht
werden", fasst Chorherr einige der wichtigsten Eckpfeiler zusammen.

Die wesentlichen Eckpunkte

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte gegliedert in den drei
Bereichen "für kostengünstiges Bauen und Wohnen", "für mehr Wohn- und
Lebensqualität" und "zur Erhöhung der Sicherheit":

Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen
* Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau"
* Befristete Baulandwidmung
* Städtebauliche Verträge
* Entfall der Verpflichtung zum Bau von Notkaminen
* Erleichterung von Dachgeschoßausbauten
* Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen
* Erleichterte Wohnraumschaffung im Kleingarten
* Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung

Maßnahmen für mehr Wohn- und Lebensqualität
* Balkone auch über Verkehrsflächen und auch in größerem Ausmaß
möglich
* Erleichterungen für Aufzugszubauten
* Weitere Ökologisierung: ein eigenes "Regenwassermanagement"
* Verbesserter Wärmeschutz für bestehende Gebäude
* Verpflichtende Gestaltungskonzepte für Grünflächen
* Wiener Solarstandard

Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
* Verpflichtung zur Erstellung eines "Bauwerksbuches" sowie
Dokumentationspflicht für Instandhaltungsmaßnahmen
* Baurechtlicher Geschäftsführer
* Neuregelungen betreffend Abbruchreife (Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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