• 29.06.2014, 09:13:31
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Ludwig: Kostenloses Service der Stadt zur Überprüfung der Betriebskosten

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - unter www.betriebskostenrechner.wien.at kann die Jahresabrechnung mit wenigen Mausklicks überprüft werden

Utl.: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - unter
www.betriebskostenrechner.wien.at kann die Jahresabrechnung
mit wenigen Mausklicks überprüft werden =

Wien (OTS) - Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen
geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und
Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter
Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und
der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter
Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder
Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner ist es zudem
auch möglich, einfach und mit nur wenigen Mausklicks den eigenen
Mietzins auf Angemessenheit zu überprüfen. Ein Service, das seit gut
einem Jahr auch für die Betriebskostenberechnung angeboten wird. Der
Wiener Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen Referenzwerte
für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2013, als auch jene
der Jahre 2012 und 2011 zur allgemeinen Berechnung zugrunde liegen,
ist unter der Internetadresse www.betriebskostenrechner.wien.at
abrufbar. Das Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht
den Wiener und Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene
Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit
wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen
Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch
Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird
ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden
Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch
einzustufen sind. ****

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

"Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider
immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern
zuviel verrechnen. Gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
besser' sollten die Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den
Bewohnerinnen und Bewohnern auch kontrolliert werden. Mithilfe des
Wiener Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine
grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen",
erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Mit dem Online-Betriebskostenrechner bietet die Stadt Wien ein
weiteres Service-Instrument für die Wienerinnen und Wiener, wie
Ludwig betont: "Gerade jetzt, wo den Bewohnerinnen und Bewohnern die
Jahresabrechnungen der Betriebskosten, die von Gesetz wegen bis zum
30. Juni gelegt werden müssen, zugestellt wurden, verzeichnen wir
eine stark steigende Nachfrage. Wir bieten damit den Wienerinnen und
Wienern eine wichtige Unterstützung, die einfach zu handhaben ist und
selbstverständlich kostenlos zur Verfügung steht. Darüber hinaus
helfen natürlich auch die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe
bei allen Fragen zu den Betriebskosten weiter."

Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA
50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen
Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings
selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine
unzulässige Verrechnung vorliegen kann. Demgegenüber kann auch bei
ausgewiesenen hohen Werten deren Verrechnung dennoch zulässig sein.
Mögliche Gründe für niedrige oder hohe Werte, die von Wohnhaus zu
Wohnhaus unterschiedlich sein können, können mit nur wenigen
Mausklicks erfahren werden.

Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der
vom Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls
eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen
der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies
gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die
gesetzlich unzulässig sind.

In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im
Gesetz festgelegte Kosten - zum Beispiel Ausgaben für
Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr,
Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile
des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift - eingerechnet
werden. Hausverwaltung sind darüber hinaus verpflichtet, den
MieterInnen in jedem Fall Einblick detaillierten Zusammenstellungen
der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren.
Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei
Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung
anzuraten und zu empfehlen.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach
Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in
den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der
Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt
sein

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw.
VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das
zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskostenabrechnung ist den
MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge
sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten
Positionen darzustellen. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben
und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich
vorgeschriebenen Beiträgen ergibt sich ein Guthaben oder ein
entsprechendes Saldo, welches mit Nachzahlungen verbunden ist. In die
Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz
festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung,
die, wie die Erfahrungen zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem
sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist
schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist
oftmals nur durch ExpertInnen möglich.

Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter

Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den
Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener
außerdem beim InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" von Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das
InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" mit dem angeschlossenen
Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch
und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema
Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet
bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000
erreichbar.
Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und
unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe
ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten
auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie
rechtliche Unterstützung.

Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahren ist möglich

Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und
lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht
ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die
Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle
bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen
und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

Die Servicestellen der Stadt Wien - Kontakt und Information

- Mieterhilfe
Tel.: 01/4000-25900
1010 Wien, Rathausstraße 2
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

www.mieterhilfe.at
- InfoCenter
Tel.: 01/4000 8000
1080 Wien, Bartensteingasse 9
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Persönliche Informationen: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
(Schluss) kau

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