• 20.06.2014, 11:58:29
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Allergeninformationspflicht: Wirte fordern von Gesundheitsminister "FairPlay"

Nach Gesprächen mit Gesundheitsministerium hofft Fachverband Gastronomie auf pragmatische Lösung bei der Umsetzung

Utl.: Nach Gesprächen mit Gesundheitsministerium hofft Fachverband
Gastronomie auf pragmatische Lösung bei der Umsetzung =

Wien (OTS/PWK415) - Die Umsetzung der EU-Informationsverpflichtung
über alle Zutaten, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
herbeiführen können, verursacht nach wie vor Skepsis und Unsicherheit
in der Gastronomie. Ende 2014 tritt diese Verpflichtung zum Ausweis
der 14 Hauptallergene für unverpackte Lebensmittel EU-weit in Kraft.
Die gesetzliche Informationspflicht stellt die Branche vor große
Herausforderungen, vor allem jene Betriebe, die sich um ein
umfangreiches und abwechslungsreiches Speisenangebot bemühen und ihre
Gerichte soweit als möglich aus frischen Zutaten der regionalen
Landwirtschaft zubereiten. "Wir sehen die frisch gekochten Gerichte
und die Qualität des Produktangebots in vielen österreichischen
Gastronomiebetrieben in Gefahr", warnt der Obmann des Fachverbandes
Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Helmut
Hinterleitner.

"Selbstverständlich wollen wir alle unsere Gäste bestmöglich
informieren. Wir erwarten uns aber auch von Gesundheitsminister
Stöger, dass bei der innerstaatlichen Umsetzung mit Augenmaß
vorgegangen wird und klare und umsetzbare Regelungen geschaffen
werden, die für alle Bereiche, wo Lebensmittel entgeltlich abgegeben
werden, gleichermaßen gelten müssen", fordert Branchensprecher
Hinterleitner. Niemand würde es verstehen, wenn Gäste von
Vereinsfesten, Clubbings und ähnlichen Veranstaltungen nicht
denselben Schutz genießen wie in der Gastronomie, wenn dort ebenfalls
Speisen und Getränke zu üblichen Preisen abgegeben werden. Hier sei
die Politik gefordert, für Gleichbehandlung zu sorgen, so
Hinterleitner. "Es ist ein Gebot der Fairness - sowohl gegenüber den
Gästen als auch gegenüber den Gastwirten - dass nicht mit zweierlei
Maß gemessen wird", betont Hinterleitner.

Auf Unverständnis stößt auch der geplante hohe Strafrahmen: Da die
Verordnung des Ministeriums auf das Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gestützt werden soll, würde auch der
allgemeine Strafrahmen zur Anwendung kommen, der erst infolge des
Pferdefleischskandals auf 50.000 Euro, bzw. 100.000 Euro im
Wiederholungsfall, erhöht wurde. "Derart exorbitante Strafdrohungen
sind in diesem Zusammenhang unangemessen und verunsichern Betriebe,
die durch die Informationsverpflichtung ohnehin bereits einen
immensen Mehraufwand haben. Hier ist dringend für Rechtssicherheit zu
sorgen", fordert Hinterleitner. Er sehe es als primäre Aufgabe des
Gesundheitsministers und der Lebensmittelinspektion, die Wirtschaft
über die neuen Vorschriften bestmöglich zu informieren und in der
Umsetzung dieser gesundheitspolitischen Aufgabe zu unterstützen.
"Unsere Betriebe brauchen ausreichend Zeit, um sich auf die neue
Regelung einstellen zu können und die notwendigen Vorkehrungen zu
treffen, Strafdrohungen sind hier jedenfalls der falsche Ansatz",
zeigt sich Hinterleitner überzeugt.

"Nur durch eine klare und zumutbare Umsetzung der
Informationspflicht kann die Vielfalt des kulinarischen Angebots in
der heimischen Gastronomie weiterhin erhalten bleiben", so
Hinterleitner. Der Fachverband hat bereits in einem Schreiben an
Bundesminister Stöger auf die möglichen Probleme in der Umsetzung
hingewiesen und erwartet sich nun eine akzeptable Lösung im Sinne der
rund 60.000 Mitgliedsbetriebe. (ES)

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