• 21.05.2014, 10:25:52
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Becher/Kirchgatterer: Freiheit für Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed Abu al-Khair

Freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht und kein Delikt; Saudi-Arabien muss Todesstrafe überdenken

Utl.: Freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht und kein Delikt;
Saudi-Arabien muss Todesstrafe überdenken =

Wien (OTS/SK) - "Freiheit für Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed
Abu al-Khair", fordern SPÖ-Menschenrechtssprecher, Franz
Kirchgatterer, und SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher, heute, Mittwoch, am
Rande der parlamentarischen Plenarwoche gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. Raif Badawi ist ein saudische Blogger und
Menschenrechtsaktivist, der wegen "Beleidigung des Islam" und dem
Betreiben einer liberalen Website zu 10 Jahren Haft, 1000
Peitschenhieben und einer Geldstrafe von 1 Mio. Rial (rund 190.000
Euro) verurteilt wurde. Sein Anwalt, Waleed Abu al-Khair, wurde kurz
vor dem Gerichtsverfahren gegen Badawi ebenfalls verhaftet.
"Meinungsfreiheit ist kein Delikt, sondern ein Grundrecht. Ich
fordere Saudi-Arabien dazu auf, die Menschenrechte zu achten und sich
zur UN-Menschenrechtskonvention zu bekennen", so Becher. ****

Gegen Badawi wurde bereits 2011 Anklage erhoben. Ein
Gerichtsgutachten des Rechtsgelehrten Abd al-Rahman al-Barrak vom
März 2012 konstatierte schließlich, dass Raif sich sowohl der
"Beleidigung des Islam" als auch des "Glaubensabfalls" schuldig
gemacht habe. Der Grund für das Urteil: Badawi hatte auf seiner
Website behauptet, dass Muslime, Jüdinnen/Juden, ChristInnen und
AtheistInnen prinzipiell gleichwertig seien - der vermeintliche
Beweis für die "Beleidigung des Islam".

Nachdem Badawi mit seinen MitstreiterInnen dann noch den 7. Mai 2012
zum Tag der saudi-arabischen Liberalen ausrief, an dem sie sich gegen
die Politisierung des Islam wandten, nahmen die Behörden den Blogger
endgültig in Verwahrung. Seither sitzt er im Gefängnis. "Zum Glück
konnten seine Frau und seine Kinder in den Libanon flüchten, von wo
aus sie für die Freilassung des Familienvaters kämpfen", erklärt
Kirchgatterer.

"Unklar ist nach wie vor, ob gegen Raif Badawi auch Anklage wegen
Apostasie erhoben wird, denn das muss das saudische Höchstgericht
noch entscheiden. Im Falle einer Anklage würde Raif Badawi sogar die
Todesstrafe drohen. Das kann die internationale Gemeinschaft nicht
zulassen", empört sich die SPÖ-Abgeordnete Becher.

SPÖ-Menschenrechtssprecher Kirchgatterer verweist in diesem
Zusammenhang auf einen bereits im März von den Regierungsfraktionen
eingebrachten Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung und
der Außenminister aufgefordert werden, auf Saudi-Arabien einzuwirken:
1. alle Todesstrafen, die über zum Tatzeitpunkt unter 18-jährige
Personen verhängt wurden, in Freiheitsstrafen umzuwandeln; 2. faire
Gerichtsverfahren entsprechend den internationalen
Menschenrechtsstandards für alle Rechtsunterworfenen einzuführen; 3.
generell die Abschaffung der Todesstrafe anzudenken. (Schluss) rp/up

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