Wien (OTS) - Der aktuelle Bericht des Fiskalrates evaluiert das
Stabilitätsprogramm der Bundesregierung (Stand: April 2014) für die
Jahre 2013 bis 2018. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Überwachung
der Einhaltung der mehrdimensionalen EU-Fiskalregeln für den
Gesamtstaat (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger
laut Europ. System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen).
Die österreichische Wirtschaft hat sich aus der tiefen
internationalen Finanzkrise rascher erholt als jene der Eurozone
insgesamt. Das reale BIP lag 2013 bereits wieder leicht über dem
Niveau von 2008, das strukturelle Budgetdefizit verringert sich und
Preisstabilität ist gegeben. Die Beschäftigung nimmt zu, gleichzeitig
steigt die Arbeitslosigkeit abermals. Allerdings leidet die
Wirtschaft unter einer Unterauslastung. Der Leistungsbilanzüberschuss
dürfte 3,3% des BIP im Jahr 2014 betragen(WIFO-Prognose, März 2014).
Aus Sicht des Fiskalrates, sollte Mitte 2014 das Verfahren für
Österreich wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren)
eingestellt werden. Dies auch dann, wenn unter Berücksichtigung der
Restrukturierung der Hypo Alpe-Adria-Bank in Form einer
Abbaugesellschaft die Defizitobergrenze von 3% des BIP vorübergehend
überschritten würde. Wenngleich sich die Budgetsituation in
Österreich im internationalen Vergleich durch eine niedrige
Defizitquote auszeichnet (2013: -1,5% des BIP), erfüllt der im
Stabilitätsprogramm festgelegte Budgetpfad Österreichs ab dem Jahr
2014 bis 2018 nicht alle EU-Vorgaben. Der strukturelle Anpassungspfad
des Budgets und die Ausgabenzuwächse gemäß Ausgabenregel zeigen
Konsolidierungsanstrengungen, die - unter den angenommenen
ökonomischen Rahmenbedingungen - ambitionierter sein müssten. Das
mittelfristige Budgetziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts
soll Österreich laut aktuellem Stabilitätsprogramm erst im Jahr 2016
erreichen. Dadurch sinkt das strukturelle Budgetdefizit laut
Stabilitätsprogramm geringer als im Anpassungspfad vorgegeben.
Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen
angekündigt, die sicherstellen sollen, dass es zu keiner
signifikanten Abweichung vom strukturellen Anpassungspfad kommt.*
Für die nachhaltige Einhaltung eines ausgeglichenen Haushalts sind
aus Sicht des Fiskalrates Strukturreformen mit Veränderung der
Aufgabenverteilung und die Einrichtung von klaren Schnittstellen
zwischen den Gebietskörperschaften (unter anderem beim
Gesundheitswesen, bei der Pflege, dem Förderwesen oder bei der
Bildung) ausständig.
Die Europäische Kommission (EK) kam im November 2013 zu dem
Schluss, dass die von Österreich vorgelegte Haushaltsplanung
weitgehend den Vorgaben entspricht. Nach Ansicht der Kommission
sollte Österreich aber das strukturelle, mittelfristige Budgetziel
bereits bis zum Jahr 2015 erreichen.
*Bei einer "erheblichen Abweichung" des strukturellen Budgetpfads vom
angegebenen Anpassungspfad würde der "Frühwarnmechanismus" mit
EU-Empfehlungen und einem verbindlichen Zeitplan für
Korrekturmaßnahmen ausgelöst werden.
Der Bericht und alle laufenden Presseaussendungen stehen Ihnen via
FISK-Website zur Verfügung.
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