- 16.05.2014, 08:59:48
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Kunstrückgabebeirat beschließt drei neue Empfehlungen
Rückgabe betrifft Objekte aus den Sammlungen der Albertina und des MAK
Utl.: Rückgabe betrifft Objekte aus den Sammlungen der Albertina und
des MAK =
Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen
Sitzung (15. Mai 2014) die Rückgabe der Ölstudie "Bauerküche /
Kücheninterieur" von Wilhelm Leibl aus der Österreichischen Galerie
an die Erben nach Martha Liebermann. Weiters befasste sich der Beirat
mit Büchern aus der Bibliothek der Österreichischen Galerie und aus
der Österreichischen Nationalbibliothek, die ebenfalls an Erben
früherer Eigentümer, nämlich Dr. Max Berger, Dr. Erich Arthur Bien
und Dr. Eugen Herz, sowie an den Bundesverband der Israelitischen
Kultusgemeinden und die Großloge von Wien zurückgegeben werden
sollen. Ein Bestand an Büchern aus der Nationalbibliothek, die zwar
entzogen wurden, deren EigentümerInnen jedoch nicht mehr festgestellt
werden können, sollen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Kunstrückgabegesetz an den
Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus gehen.
Martha Liebermann war die Witwe des Malers Max Liebermann. Sie wurde
als Jüdin von den Nationalsozialisten verfolgt und veräußerte nach
dem Tod ihres Mannes im Jahr 1935 die von ihm stammende
Kunstsammlung. So gelangte auch die Ölstudie von Wilhelm Leibl
"Bauerküche / Kücheninterieur" in den Kunsthandel. Sie wurde laut
Rechnung vom 13. August 1938 durch die Österreichische Galerie aus
der Chemnitzer Kunsthandlung Gerstenberger erworben. Martha
Liebermann wählte im Jahr 1943 den Freitod, um ihrer bevorstehenden
Deportation zu entgehen.
Zu den vom Beirat zur Übereignung empfohlenen Büchern liegen Berichte
der Kommission für Provenienzforschung vor, die das Ergebnis einer
detaillierten Durchsicht der Bestände der Österreichischen
Nationalbibliothek und der Österreichischen Galerie sind. Auf Grund
von Eigentumsvermerken konnte der Beirat einzelne Bücher bestimmten
Verfolgten zuordnen bzw. als Herkunft bestimmter Bestände von den
Nationalsozialisten aufgelöste jüdische Einrichtungen und die
Großloge von Wien feststellen. 103 Druckschriften stammen jedoch aus
Lagern in Triest, wohin sie als im Hafen beschlagnahmtes
"Übersiedelungsgut" der Flüchtenden gelangten. Diese Bücher tragen
keine Eigentumsvermerke. Auch durch andere Wege sind die
EigentümerInnen nicht feststellbar, weshalb sie an den Nationalfonds
übereignet werden sollen.
Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für
Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.
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