• 13.05.2014, 12:47:01
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ÖAMTC: Ab Donnerstag gilt in Italien Fahrverbot für bestimmte Winterreifen

Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges drohen

Utl.: Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges
drohen =

Wien (OTS) - In den vergangenen Tagen haben den Club vermehrt
Anfragen zu den neuen Bestimmungen rund um ein Fahrverbot mit
Winterreifen in Italien erreicht. Die ÖAMTC-Experten haben
recherchiert und können die wichtigsten Fragen zu diesem Thema
beantworten.

"Grundsätzlich hat das Verbot mit dem so genannten
'Geschwindigkeitsindex' zu tun, der die zulässige
Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann
unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich
ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den
Lenker darauf hinweist", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. In
Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen
nicht verwendet werden - sowohl von italienischen als auch von
ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von
Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex "Q" (160 km/h) oder
niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die
üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h
haben.

"Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem
Reifen zu finden und zu interpretieren. Der Index ist in
unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer
zweistelligen Zahl", erläutert die ÖAMTC-Expertin. Beispielsweise
steht bei der Bezeichnung "225/55 R17 H" der Buchstabe "H" für den
Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige
(Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet.
Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch
sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu
finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V,
W oder Y üblich.

"Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot
betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter 'Q', also 160 km/h,
kaum vorkommen", erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. "Wer nach Italien
fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine
Reifen werfen." Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit
einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag
kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. "Allerdings
können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des
Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen",
warnt Riedl.

In ersten Beschwerden, die den ÖAMTC erreichen, wird davon
berichtet, dass für einzelne Fahrzeugmodelle überhaupt keine in
Italien erlaubten Reifen erhältlich sind. "In diesem Fall rät der
Club, sich von der Werkstätte oder dem Reifenhändler eine
entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen, die man
den Behörden im Fall einer Kontrolle vorweisen kann", so die
ÖAMTC-Expertin.

Der ÖAMTC geht davon aus, dass die Bestimmungen über "Eintragungen
im Fahrbüchlein" - wie in einer italienischen Information formuliert
- so gemeint sind, dass die im Zulassungsschein eingetragene
Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht höher sein darf als der
Geschwindigkeitsindex aller konkret verwendeten Reifen. Die
Bauartgeschwindigkeit ist im Feld "T" der Zulassungsbescheinigung
Teil I angegeben. Bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen kann man unter
folgender Adresse ins Internet einsteigen und unter Angabe der dort
verlangten Daten die Bauartgeschwindigkeit abfragen:
http://www.scheckkartenzulassungsschein.at/abfrage.html

Unter http://www.oeamtc.at/laendernews findet man eine Tabelle mit
den Geschwindigkeitsindizes.

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