SPÖ-EU-Abgeordnete sehen in EuGH-Urteil Sieg der Grundrechte gegenüber Profitinteressen der Großkonzerne
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gegenüber Profitinteressen der Großkonzerne =
Wien (OTS/SK) - "Die Würfel sind gefallen", sind die
SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer und Evelyn Regner über das
heutige EuGH-Urteil zu Google erfreut. In der Frage, an welche
Gesetze sich US-Unternehmen bei der Datenverarbeitung von
EU-BürgerInnen halten müssen, herrschte bisher oft Unklarheit - eine
Frage, die nach dem heutigen Urteil des EuGH zum spanischen Fall von
Google nun eindeutig beantwortet ist. Der EuGH-Richter, der noch viel
weiter ging als der Generalanwalt, hält fest, dass Anbieter den
jeweiligen nationalen Datenschutzbestimmungen ihres
Niederlassungsortes unterliegen. Somit müssen sich etwa Google und
Facebook an europäisches Recht halten. Sogar das Recht auf Löschung
und Vergessenwerden im Netz wird gebilligt. Der Betreiber ist für
jede von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. ****
"Das Urteil ist von großer Bedeutung für den Datenschutz der
Bürgerinnen und Bürger Europas. Der EuGH hat die Grundrechte in den
Mittelpunkt seiner Betrachtungen gestellt, nicht das Profitinteresse
großer Unternehmen. Dadurch gibt das Urteil den europäischen Bürgern
die Hoheit über ihre Daten zurück und stärkt die Anwendbarkeit von
EU-Recht als Ganzes", sagt EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer,
Mitglied im zuständigen Innenausschuss und Datenschutz-Experte der
sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament. "Der EuGH hat die
Anwendbarkeit des EU-Rechts bestätigt, nun müssen wir das europäische
Recht selbst verbessern. In ganz Europa müssen strenge und
einheitliche Vorgaben zum Schutz der Daten gelten", so Weidenholzer.
"Das Urteil hat wichtige Folgen für die EU-Datenschutzreform",
betont auch Evelyn Regner, gf. Vorsitzende des Rechtsausschusses im
EU-Parlament. "Derzeit suchen sich die Unternehmen die Länder mit den
geringsten Datenschutz-Bestimmungen, wie zum Beispiel Irland, aus.
Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Der Datenaustausch passiert
grenzüberschreitend, deshalb müssen auch grenzüberschreitende
Standards gelten. Nur wenn es keinen Unterschied mehr macht, ob ein
Unternehmen in Irland, Spanien oder Österreich niedergelassen ist und
überall dieselben strengen Regeln gelten, können wir sicher sein,
dass die Daten von EU-Bürgern geschützt sind. Die
Datenschutz-Schlupflöcher in Europa sind ein für alle Mal zu
schließen", betont Regner.
Hintergrund des EuGH-Urteils bildete die Klage eines spanischen
Bürgers, der von Google die Löschung von nicht mehr relevanten und
für den Betroffenen schädlichen Querverweisen verlangt hatte. Die
spanische Datenschutzbehörde gab dem Kläger Recht, Google weigerte
sich aber der gerichtlichen Löschanordnung nachzukommen. Heute folgte
das EuGH-Urteil, das dem Kläger Recht gibt und Google verpflichtet,
Maßnahmen einzuleiten. (Schluss) bj
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