- 05.05.2014, 15:09:28
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Hundstorfer zum Tag der Inklusion: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt erhöhen
Mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Integration am Arbeitsmarkt gezielt fördern
Utl.: Mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Integration am
Arbeitsmarkt gezielt fördern =
Wien (OTS/BMASK) - "Primäres Ziel der österreichischen
Behindertenpolitik bis zum Jahr 2020 ist die uneingeschränkte
Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Aktivitäten der
Gesellschaft und ihre Integration in den regulären Arbeitsmarkt",
betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer anlässlich des von der
Lebenshilfe zum "Tag der Inklusion" erklärten Europäischen
Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Die
österreichische Bundesregierung hat sich mit der Beschlussfassung des
"Nationalen Aktionsplanes Behinderung 2012-2020 - Strategie der
Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention - Inklusion als Menschenrecht und
Auftrag" (kurz: NAP Behinderung) am 24. Juli 2012 unmissverständlich
zur Inklusion im Behindertenbereich bekannt und damit die Leitlinien
der österreichischen Behindertenpolitik für die laufende Dekade
festgelegt. Die nachhaltige Förderung von Menschen mit Behinderung am
Arbeitsmarkt im Zeichen der Inklusion ist dabei neben der Erlangung
von neuen Arbeitsplätzen bzw. der Sicherung bestehender Arbeitsplätze
übergeordnetes Ziel.
Begleitgruppe zum NAP Behinderung im Sozialministerium
Seit Oktober 2012 ist im Sozialministerium die Begleitgruppe zum NAP
Behinderung eingerichtet, der VertreterInnen aller Bundesministerien,
der Länder, der Sozialpartner, der Wissenschaft, der
Behindertenorganisationen, des Monitoringausschusses sowie der
Behindertenanwalt des Bundes angehören. Diese Begleitgruppe
beobachtet die Verantwortlichen bei der Umsetzung der im NAP
niedergeschriebenen Ziele und legt dafür Indikatoren, Prioritäten und
relevante Statistiken fest.
"Besonders hervorheben möchte ich den wichtigen Schritt zur
Entwicklung eines behindertenpolitischen Mainstreaming-Ansatzes in
Österreich, der durch das seit 1. Jänner 2006 geltende
Behindertengleichstellungsrecht, das Menschen mit Behinderung
umfassenden Diskriminierungsschutz in Beruf und Alltag bietet,
gemacht wurde", so der Sozialminister. Bei Missachtung der
rechtlichen Vorgaben haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit,
Schadenersatz einzufordern.
Maßnahmen zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt
"Menschen mit Behinderung sind häufiger und länger von
Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Im
vergangenen Jahr konnten trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten
in ca. 71.000 Fällen Menschen mit Behinderung bei der Erlangung oder
Sicherung ihrer Arbeitsplätze unterstützt werden. Das ist ein Anstieg
zum Vorjahr 2012 um 9.292 Fälle", betont Hundstorfer, der die
Fortsetzung dieses gezielten Einsatzes von Fördermitteln in diesem
Bereich als wesentliches Ziel der österreichischen Behindertenpolitik
definiert.
Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Individualförderungen 40 Millionen
Euro für 20.054 Förderfälle und 124 Millionen Euro für 50.946
Förderfälle in Projekten wie z.B. Arbeitsassistenz oder Jobcoaching
eingesetzt. Im Bereich der Projektförderungen ist das Netzwerk
Berufliche Assistenz (NEBA) mit seinen Leistungen der "Beruflichen
Assistenzen" besonders hervorzuheben, das die Dachmarke für ein sehr
differenziertes System zur Unterstützung von Menschen mit
Behinderung, sowie ausgegrenzten und ausgrenzungsgefährdeten
Jugendlichen bildet. "Die NEBA-Angebote Jugendcoaching,
Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching bilden
neben dem AusbildungsFit und der Persönlichen Assistenz am
Arbeitsplatz den Kern unserer Förderlandschaft", so Sozialminister
Hundstorfer abschließend.
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