• 04.05.2014, 09:00:35
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Lebenshilfe: JA zur Inklusion gerade in Zeiten des Sparens

Lebenshilfe begeht den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen als Tag der Inklusion

Ja zur Inklusion - am Tag der Inklusion 2014

Utl.: Lebenshilfe begeht den Europäischen Protesttag zur
Gleichstellung behinderter Menschen als Tag der Inklusion =

Wien (OTS) - Inklusion bedeutet: Menschen mit Beeinträchtigungen
gehören ganz selbstverständlich mit dazu - mitten in der
Gesellschaft, von Anfang an, egal, ob in Kindergarten, Schule, Arbeit
oder Freizeit. Es geht um Teilhabe, Wahlfreiheit und individuelle
Unterstützung in allen Lebensbereichen. Inklusion ist mehr als eine
Vision. Sie ist ein Recht auf Gleichstellung und Selbstbestimmung,
ein Gestaltungsauftrag an die gesamte Gesellschaft und eine
Kernaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. "Hier zu sparen wäre ein
fatales Zeichen", mahnt Lebenshilfe Präsident Germain Weber
anlässlich des Europäischen Protestages zur Gleichstellung
behinderter Menschen mitten in der Budgetdiskussion ein. "Inklusive
Bildung in allen Schulformen und Schulstufen der Regelschule,
qualitätvolle Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen im
Alltag, Herstellung inklusiver Arbeitsmöglichkeiten und gemeindenahe
und inklusive Wohnstrukturen brauchen Investitionen auch seitens der
öffentlichen Hand. Das ist keine Fleißaufgabe, sondern eine zentrale
Zukunftsaufgabe des Staates, der Länder und der Gemeinden. Inklusion
braucht kein Sparpaket, sondern ein Mut-Paket - für das gemeinsame
Leben in Vielfalt."

5. Mai - österreichweiter Tag der Inklusion der Lebenshilfen
Aus diesem Grund begehen die Lebenshilfen in Österreich den 5. Mai
als Tag der Inklusion. In vielen Aktionen in den Bundesländern werden
die Anliegen und Forderungen der Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung zur Sprache gebracht. Die gemeinsame Botschaft
lautet "Ja zur Inklusion": www.lebenshilfe.at

Recht auf inklusive Bildung und Arbeit
"Besonders fordern wir die Umsetzung unseres Stufenplans zur
inklusiven Schule ein. Die langfristige und achtsame Umsetzung
inklusiver Schulbildung darf keinesfalls dem Rotstift zum Opfer
fallen. Sparen im Bildungsbereich ist für die Zukunft des Landes auf
Ignoranz setzen!", betont Weber. Eine gute Ausbildung innerhalb der
Regelschule mit entsprechender Begleitung von in Inklusionspädagogik
geschulten Lehrenden und SchulassistentInnen ist laut Lebenshilfe
zentrale Voraussetzung, dass Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung später den Schritt in den Arbeitsmarkt und heraus
aus den Werkstätten wagen können.

Aber auch hier gibt es laut Lebenshilfe staatlich verordnete
Barrieren. "Einerseits fordern wir mehr Unterstützung für die
Betriebe, um inklusive Arbeitsplätze schaffen zu können. Und
gleichzeitig sollen die Verwaltungshürden für Menschen, die den
Schritt in Arbeitsversuche wagen, abgeschafft werden", so Weber. Die
Lebenshilfe fordert die Garantie für das Wiederaufleben der erhöhten
Familienbeihilfe sowie die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit,
dass Ansprüche auf Waisenpension bei einem Arbeitsversuch erhalten
bleiben.

Aufleben der erhöhten Familienbeihilfe und der Waisenpension nach
Arbeitsversuchen
Menschen mit Beeinträchtigung haben auch nach Beendigung der Schul-
oder Berufsausbildung bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen
Anspruch auf Waisenpension, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung
erwerbsunfähig sind. Wird bei einer Beschäftigung am Arbeitsmarkt
allerdings eine bestimmte Einkommensschwelle erreicht, fällt die
Waisenpension zur Gänze weg. Das Problem dabei: Ist die Waisenpension
einmal entzogen, ist eine neuerliche Zuerkennung nicht mehr möglich!

Weber dazu: "Die Teilhabe von Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung in der Arbeitswelt ist ein zentrales Ziel der
Lebenshilfe Österreich. Dem beruflichen Ersteinstieg am Arbeitsmarkt
kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Allerdings stellt das Risiko,
die erhöhte Familienbeihilfe oder die Waisenpension bei einem
Scheitern am Arbeitsmarkt zu verlieren - für Menschen mit
intellektueller Beeinträchtigung - eine massive Barriere dar, eine
Beschäftigung überhaupt anzugehen."

Die Möglichkeit einer Vereinbarung des Ruhens und Wiederauflebens von
Ansprüchen auf Einkommensersatzleistungen wie Waisenpension oder
erhöhte Familienbeihilfe für die Dauer eines Arbeitsversuches gibt es
derzeit nur in Wien.

"Anlässlich der am 5. Mai zu Ende gehenden Begutachtungsfrist für die
Novelle des Sozialrechts-Änderungsgesetzes empfiehlt die Lebenshilfe
Österreich diese Ergebnisse des Arbeitskreises Rückversicherung in
Wien österreichweit gesetzlich zu verankern, um die Durchlässigkeit
zwischen Maßnahmen der Behindertenhilfe und dem Arbeitsmarkt zu
erhöhen. Dies wäre ein deutlicher Anreiz für Menschen mit
intellektueller Beeinträchtigung in Behindertenwerkstätten, um eine
Beschäftigung am Arbeitsmarkt zu erproben", so Weber abschließend.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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