• 17.04.2014, 14:51:31
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  • OTS0165 OTW0165

KLARSTELLUNG der Stadt Wien zu Lagezuschlägen und Richtwertmieten

Mieten in Wien unterliegen den bundesgesetzlichen Regelungen. Die Stadt Wien legt keinerlei Zuschläge fest, bietet jedoch umfassende Serviceleistungen für die Wienerinnen und Wiener

Utl.: Mieten in Wien unterliegen den bundesgesetzlichen Regelungen.
Die Stadt Wien legt keinerlei Zuschläge fest, bietet jedoch
umfassende Serviceleistungen für die Wienerinnen und Wiener =

Wien (OTS) - Die Stadt Wien stellt ausdrücklich klar, dass weder der
Richtwertmietzins noch der Lagezuschlag von der Stadt Wien
festgesetzt wird. Zuletzt kolportierte Informationen dazu sind
schlichtweg falsch.

Die gesetzlich zulässigen Mietzinsregelungen unterliegen
ausschließlich dem bundesweit geltenden Mietrechtsgesetz (MRG).
Änderungen der zulässigen Richtwerte erfolgen nach dem geltenden
Richtwertgesetz ausschließlich durch entsprechende Kundmachungen des
Bundesministers für Justiz.
Die letzte Änderung wurde mit der 55. Kundmachung des Bundesministers
für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz
mit 14. März 2014 veröffentlicht.
Darin wird gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr.
800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.
25/2009, auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik
Österreich vom 24. Februar 2014 kundgemacht, die Änderung der in § 5
Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit
vom 1. April 2014 kundgemacht.

Auch die geltenden Regelungen betreffend Lagezuschlag sowie dessen
Berechnung ist in dem entsprechenden Bundesgesetz geregelt. Die dafür
heranzuziehenden Werte wurden ebenfalls mit der Veröffentlichung des
Bundesministers für Justiz vom 14. März 2014 kundgemacht.

Der Lagezuschlag an sich, sowie auch die Höhe von jeweils gesetzlich
zulässigen Lagezuschlägen, sind ausschließlich durch
bundesgesetzliche Regelungen definiert. Änderungen der hierzu
anzuwendenden Ausgangswerte sind ausschließlich auf Basis der
geltenden Rechtslage durch Veröffentlichungen des Justizministers
möglich. Eine grundlegende Änderung obliegt ausschließlich dem
Bundesgesetzgeber.

Im Sinne einer transparenten, bürgerInnenfreundlichen und
konsumentenorientierten Dienstleistung wird von der Stadt Wien seit
Jahr 1994 eine so genannte Lagezuschlagskarte veröffentlicht. Darauf
sind von der MA 25 (Magistratsabteilung 25 - Stadterneuerung und
Prüfstelle für Wohnhäuser) ermittelte Durchschnittspreiszonen
ausgewiesen. Diese werden gemäß dem Gesetz und der geltenden
Judikatur auf Basis der Kaufpreissammlung der MA 69
(Magistratsabteilung 69 - Immobilienmanagement) ermittelt.

Es ist dies eine unverbindliche Serviceleistung. Im Einzel- und
Streitfall ist der geltende Lagezuschlag jeweils individuell zu
berechnen. Dieses Service, das laufend gemäß den geltenden
Bestimmungen aktualisiert wird, erfreut sich hoher Akzeptanz - sowohl
bei MieterInnen und Wohnungssuchenden als auch bei VermieterInnen.

Die Veröffentlichung der Lagezuschlagskarte dient ausschließlich
dazu, die Transparenz zu steigern. Außerdem bietet dies auch eine
wichtige Unterstützung, um zu verhindern, dass ungerechtfertigte
Zuschläge von den MieterInnen verlangt werden.

Die ausgewiesenen Lagezuschläge werden in der Regel auch von der
Wiener Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
anerkannt und auch in deren Entscheidungen berücksichtigt. In
strittigen Fällen ist jedoch ein Gutachten am konkreten Objekt über
einen Sachverständigen einzuholen.

In Ergänzung dazu bietet die Stadt Wien auch einen
Online-Mietenrechner sowie auch einen Online-Betriebskostenrechner
an. Über den Wiener Mietenrechner, der unter
www.mietenrechner.wien.at
abrufbar ist, bietet die Stadt Wien die Möglichkeit, den
individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu überprüfen. Mit dem
Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten
Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von
Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch
rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden
lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale
- dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. -
benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und
Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist mit einer
optimierten BenutzerInnenoberfläche ausgestattet.

In den vergangenen knapp fünf Jahren wurden über den Wiener
Mietenrechner rund 250.000 Mietzinsberechnungen durchgeführt. Als
ideale Ergänzung dazu bietet die Stadt Wien über den Wiener
Betriebskostenrechner unter www.betriebskostenrechner.wien.at die
Möglichkeit, die Betriebskosten zu überprüfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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