Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses, Missbrauch der Amtsgewalt und weitere Delikte
Utl.: Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses, Missbrauch der
Amtsgewalt und weitere Delikte =
Wien (OTS/fpd) - "Am 31.03. habe ich auf die rechtlich bedenkliche
Vorgangsweise des selbsternannten Großmeisters der Datenforensiker
Uwe Sailer hingewiesen, der die Namen von ihm offenbar ungeliebten
Beamten in verächtlicher Weise öffentlich machte. Er reagierte darauf
in einem seiner Foren mit hysterischen Beschimpfungen und - und das
weist auf die Berechtigungen des Verdachts hin - mit nachträglichen
Korrekturen der inkriminierten Textteile (alle belegt und
gesichert)", stellt Wiens FPÖ-Gemeinderat Mag. Wolfgang Jung zur
Entwicklung des Falles fest und zitiert dazu auszugsweise aus der,
inzwischen vom Linzer Stadtrat Wimmer an die StA LINZ und an die
Vorgesetzten des Oberinspektors übergebenen Sachverhaltsdarstellung.
"... Im Zuge eines Zivilprozesses in Wien sind ... Polizeibeamte des
Verfassungsschutzes als Zeugen nur mit Decknamen ("N10", "N80")
aufgetreten. Ausdrücklich wurden Journalisten und Zuhörer - unter
ihnen auch der Linzer Polizist und "Datenforensiker" Uwe Sailer - auf
den Schutz ihrer Namen und persönlichen Daten hingewiesen, weswegen
ausschließlich die genannten Decknamen verwendet wurden.
Besagter Uwe Sailer hat nach dieser Gerichtsverhandlung beide Namen
unter Zuordnung des jeweiligen Decknamens in seinem persönlichen
Facebook-Profil im Internet einem großen Personenkreis kundgemacht
und somit die ausdrücklich geschützte Identität der beiden
Polizeibeamten vorsätzlich aufgedeckt.
Erst als der Wiener Landtagsabgeordnete Mag. Wolfgang Jung Tage
danach mit einer APA-OTS-Aussendung OTS0146...darauf aufmerksam
machte, bearbeitete Uwe Sailer seinen Beitrag und kürzte die Namen
mit Anfangsbuchstaben ab. Da es nur schwer vorstellbar ist, dass es
dem "Datenforensiker" Uwe Sailer an Fachkenntnissen mangelt, hat er
wohl vorsätzlich ein Schlupfloch zum Nachlesen der Namen gelassen:
Über die "Bearbeitet"-Funktion (Beilage 4) sind sowohl die plötzliche
Änderung des Beitrages nach der OTS-Aussendung als auch die
Aufdeckung der vertraulichen Namen weiterhin bis heute
nachvollziehbar.
Es stellt sich die Frage, wie Uwe Sailer die Namen der Beamten aus
einem anderen Bundesland überhaupt kennen konnte. Entweder hat er
diese - was angesichts der Umstände naheliegend ist - aus seiner
eigenen Tätigkeit als Polizist erfahren. Dann stellt sich die Frage,
ob das gerichtlich strafbare Delikt der Verletzung des
Amtsgeheimnisses erfüllt ist. Andernfalls dürfte zu klären sein, wie
Uwe Sailer trotz entsprechender Geheimhaltung überhaupt (dann wohl
widerrechtlich) die Identität der beiden Verfassungsschützer erfahren
hat.
Jedenfalls hat Sailer vorsätzlich entgegen der in diesem Fall ganz
offenkundigen Absicht des Verfassungsschutzes zur Geheimhaltung der
Identität der beiden Polizeibeamten gehandelt. Dadurch gefährdet er
einerseits die wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes und
möglicherweise auch die Betroffenen persönlich. ...Zudem schreibt er
selbst noch im gleichen Atemzug, wie deutlich auf die Vertraulichkeit
der Namen im Gerichtsverfahren hingewiesen wurde und macht sich
darüber lustig. Da er wider besseren Wissens einen Schaden für die
Polizei, das Bundesministerium für Inneres und somit unsere Republik
Österreich insgesamt in Kauf genommen hat, sind entsprechende
Konsequenzen im Interesse der öffentlichen Sicherheit geboten..."
"Alle diese Feststellungen sind gesichert und durch Zeugen belegbar.
Unabhängig von der weiteren Behandlung durch die Staatsanwaltschaft
sind Verfassungsschutz und auch die Innenministerin aufgefordert
Sofortmaßnahmen gegen diesen Bediensteten zu setzen. Wir behalten uns
im Übrigen vor, noch weitere Informationen zu Uwe Sailer, seinen
Arbeitsmethoden und seinem sehr eigenartigen Freundeskreis an die
Öffentlichkeit zu bringen", schließt Jung. (Schluss) hn
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