- 08.04.2014, 13:38:58
- /
- OTS0195 OTW0195
Justizminister zu Vorratsdaten: Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und Schutz der Privatsphäre wahren
Entscheidung über österreichische Rechtslage liegt bei VfGH
Utl.: Entscheidung über österreichische Rechtslage liegt bei VfGH =
Wien (OTS) - Der EuGH hat die EU-Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Justizminister Brandstetter
betonte heute aus Anlass des Urteils, dass Österreich die Richtlinie
sehr maßvoll umgesetzt habe: "Es geht bei diesem Thema um zwei
wesentliche Grundrechte: Die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit
und das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre. In diesem
sensiblen Bereich die richtige Balance zu finden ist nie einfach und
ist, wie der EuGH festgestellt hat, bei der EU-Richtlinie
Vorratsdatenspeicherung nicht gelungen."
Insbesondere kritisiert der Gerichtshof die mit zwei Jahren zu lange
Speicherdauer und die fehlenden materiell- und verfahrensrechtlichen
Voraussetzungen für den Zugang der Behörden zu diesem Instrument. "In
Österreich wurden diese beiden Punkte und die Regelung insgesamt sehr
maßvoll umgesetzt und besonderes Augenmerk auf die Grundrechte auf
Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten
gelegt", so der Justizminister. "Insofern gibt es auch eine
Speicherdauer von nur 6 Monaten und einen Zugriff auf die Daten nur
nach gerichtlicher Bewilligung der staatsanwaltschaftlichen
Anordnung."
Was die Auswirkungen auf Österreich sein werden, ist noch nicht
abschließend zu beurteilen. "Der Verfassungsgerichtshof wird nun über
die österreichische Rechtslage auf Grundlage der heutigen
Entscheidung zu entscheiden haben. Der EuGH hat die
Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich abgelehnt, es geht eher
um die rechtliche Ausgestaltung. Inwieweit die innerstaatliche
Gesetzgebung angepasst werden muss, wird der VfGH zu entscheiden
haben. Mir ist wichtig, dass wir die richtige Balance schaffen
zwischen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und dem
Schutz der Privatsphäre unserer Bürger", so der Justizminister
abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU