- 08.04.2014, 12:12:05
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Ist die Rettung gerettet?
Wien (OTS/Rotes Kreuz) - "Österreich hat ein bestens funktionierendes
 Rettungswesen", sagt Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen
 Roten Kreuzes, anlässlich des ersten Rettungsdienstsymposiums. "Dass
 gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Träger diese
 Dienstleistung mit Hilfe von zehntausenden Freiwilligen erbringen,
 hat sich seit Jahrzehnten bewährt". Sanitäter werden auf hohem Niveau
 ausgebildet, die Eintreffzeiten sind vorbildlich. Durch das dichte
 Netz an freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es keine
 unterversorgten Gebiete. "Die Qualität der Versorgung würde sich
 allerdings schlagartig ändern, wenn diese Dienstleistung nicht mehr
 von gemeinnützigen, sondern von kommerziellen Trägern erbracht
 würde", so der Rotkreuz-Präsident weiter. "Betriebswirtschaftliche
 Kennzahlen sind nicht das Maß aller Dinge, wenn es um die Erfüllung
 öffentlicher, gemeinwohlorientierter Aufgaben geht. Im Mittelpunkt
 müssen immer die Bedürfnisse der Menschen stehen, die Hilfe
 brauchen."
"Die Versorgungsleistung beim Patienten steht im Vordergrund unseres
 Handelns", sagt auch Peter Ambrozy, Vizepräsident des
 Österreichischen Roten Kreuzes und Präsident des Roten Kreuzes
 Kärnten. "Die Leistung endet nicht an der Haustüre, unsere
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übergeben die Patienten in ein
 geordnetes Umfeld oder leiten weitere notwendige Maßnahmen ein. Dies
 wäre in einem kommerziellen, gewinnorientierten System kaum möglich."
 Gemeinnützige und freiwillige Rettungsdienstsysteme sind auch ein
 wichtiger Teil des Bevölkerungsschutzes. "Durch die Zerschlagung des
 Freiwilligen-Systems wäre die Fähigkeit gefährdet, auf
 unvorhergesehene Großschadensereignisse und Katastrophen rasch und
 wirksam reagieren zu können", so Ambrozy. "Ohne das Heer der
 Freiwilligen wäre beispielsweise die Hochwasserhilfe im Frühjahr 2013
 nicht möglich gewesen. Während ein Teil der Rotkreuzhelferinnen und
 -helfer im Katastropheneinsatz war, haben ihre Kolleginnen und
 Kollegen die rettungsdienstliche Versorgung im Land lückenlos
 aufrechterhalten".
Nach Jahren des Wettbewerbsdenkens findet inzwischen auch ein
 Umdenken bei den EU-Institutionen statt. "Mit dem Beschluss des
 'Vergaberechts Neu' im Jänner 2014 hat das Europäische Parlament
 gemeinsam mit dem Europäischen Rat ein Bekenntnis zur
 Gemeinnützigkeit geleistet und hervorgehoben, dass der Rettungsdienst
 keine wettbewerbliche, marktfähige Dienstleistung ist", sagt Heidrun
 Meier-de Kruijff, Generalsekretärin des Verbandes der Öffentlichen
 Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG). "Wir haben uns
 rechtzeitig in die Verhandlungen eingebracht und freuen uns, dass die
 EU für gemeinnützig organisierte Rettungsdienste ausdrücklich eine
 Ausnahme vorsieht". Die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie soll
 bis Frühjahr 2016 erfolgen. "Der Grundstein ist gelegt, jetzt gilt
 es, bei der Umsetzung in nationales Recht eine Überregulierung zu
 vermeiden. Die Schaffung strengerer nationaler Regelungen als die von
 der Richtlinie geforderten, ist nicht notwendig und würde wieder zu
 Lasten der Patientinnen und Patienten gehen", so Maier-de Kruijff.
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