• 08.04.2014, 12:12:05
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Ist die Rettung gerettet?

Wien (OTS/Rotes Kreuz) - "Österreich hat ein bestens funktionierendes
Rettungswesen", sagt Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen
Roten Kreuzes, anlässlich des ersten Rettungsdienstsymposiums. "Dass
gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Träger diese
Dienstleistung mit Hilfe von zehntausenden Freiwilligen erbringen,
hat sich seit Jahrzehnten bewährt". Sanitäter werden auf hohem Niveau
ausgebildet, die Eintreffzeiten sind vorbildlich. Durch das dichte
Netz an freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es keine
unterversorgten Gebiete. "Die Qualität der Versorgung würde sich
allerdings schlagartig ändern, wenn diese Dienstleistung nicht mehr
von gemeinnützigen, sondern von kommerziellen Trägern erbracht
würde", so der Rotkreuz-Präsident weiter. "Betriebswirtschaftliche
Kennzahlen sind nicht das Maß aller Dinge, wenn es um die Erfüllung
öffentlicher, gemeinwohlorientierter Aufgaben geht. Im Mittelpunkt
müssen immer die Bedürfnisse der Menschen stehen, die Hilfe
brauchen."

"Die Versorgungsleistung beim Patienten steht im Vordergrund unseres
Handelns", sagt auch Peter Ambrozy, Vizepräsident des
Österreichischen Roten Kreuzes und Präsident des Roten Kreuzes
Kärnten. "Die Leistung endet nicht an der Haustüre, unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übergeben die Patienten in ein
geordnetes Umfeld oder leiten weitere notwendige Maßnahmen ein. Dies
wäre in einem kommerziellen, gewinnorientierten System kaum möglich."
Gemeinnützige und freiwillige Rettungsdienstsysteme sind auch ein
wichtiger Teil des Bevölkerungsschutzes. "Durch die Zerschlagung des
Freiwilligen-Systems wäre die Fähigkeit gefährdet, auf
unvorhergesehene Großschadensereignisse und Katastrophen rasch und
wirksam reagieren zu können", so Ambrozy. "Ohne das Heer der
Freiwilligen wäre beispielsweise die Hochwasserhilfe im Frühjahr 2013
nicht möglich gewesen. Während ein Teil der Rotkreuzhelferinnen und
-helfer im Katastropheneinsatz war, haben ihre Kolleginnen und
Kollegen die rettungsdienstliche Versorgung im Land lückenlos
aufrechterhalten".

Nach Jahren des Wettbewerbsdenkens findet inzwischen auch ein
Umdenken bei den EU-Institutionen statt. "Mit dem Beschluss des
'Vergaberechts Neu' im Jänner 2014 hat das Europäische Parlament
gemeinsam mit dem Europäischen Rat ein Bekenntnis zur
Gemeinnützigkeit geleistet und hervorgehoben, dass der Rettungsdienst
keine wettbewerbliche, marktfähige Dienstleistung ist", sagt Heidrun
Meier-de Kruijff, Generalsekretärin des Verbandes der Öffentlichen
Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG). "Wir haben uns
rechtzeitig in die Verhandlungen eingebracht und freuen uns, dass die
EU für gemeinnützig organisierte Rettungsdienste ausdrücklich eine
Ausnahme vorsieht". Die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie soll
bis Frühjahr 2016 erfolgen. "Der Grundstein ist gelegt, jetzt gilt
es, bei der Umsetzung in nationales Recht eine Überregulierung zu
vermeiden. Die Schaffung strengerer nationaler Regelungen als die von
der Richtlinie geforderten, ist nicht notwendig und würde wieder zu
Lasten der Patientinnen und Patienten gehen", so Maier-de Kruijff.

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