• 02.04.2014, 11:14:16
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VfGH hebt "Facebook"-Bescheid der Regulierungsbehörde für ORF auf

Wrabetz: "Höchstgerichtliche Bestätigung: Der ORF darf mit den Österreicherinnen und Österreichern kommunizieren"

Utl.: Wrabetz: "Höchstgerichtliche Bestätigung: Der ORF darf mit den
Österreicherinnen und Österreichern kommunizieren" =

Wien (OTS) - "Wir, der ORF, haben es jetzt höchstgerichtlich
bestätigt, dass wir mit unseren Zuseherinnen und Zusehern und
Leserinnen und Lesern wieder über Facebook kommunizieren können. Das
freut uns sehr. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen
Aufhebung des De-facto-'Facebook-Verbots' für die ORF-Medien eine
richtungsweisende und für die multimediale Weiterentwicklung der
ORF-Programme wichtige Entscheidung im Sinne des Publikums getroffen!
Diese unakzeptable Einschränkung des ORF, mit seinem Publikum zu
kommunizieren, wurde dadurch aus der Welt geschafft", begrüßt
ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz das heute vom
Verfassungsgerichtshof bekanntgegebene Erkenntnis.

Dem ORF war von der Regulierungsbehörde mittels Bescheid im Jahr 2012
die Nutzung sozialer Netzwerke untersagt worden. Das sogenannte
"Facebook-Verbot" wurde in der öffentlichen Diskussion auch vielfach
kritisiert. Gegen diesen Bescheid hatte der ORF zur Wahrung der
Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit eine Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof eingelegt, der das Verbot von Kooperationen
mit sozialen Netzwerken und in weiterer Folge den entsprechenden
Bescheid der Regulierungsbehörde im Juli 2013 aufhob. Im September
2013 untersagte die Regulierungsbehörde allerdings erneut die Präsenz
in sozialen Netzwerken. Diesmal, weil der ORF damit angeblich gegen
das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Diesen Bescheid hat
der ORF daher neuerlich beim VfGH bekämpft. Mit dem heute
zugestellten Erkenntnis wurde klargestellt, dass das im ORF-Gesetz
formulierte "Foren-Verbot" nicht die Nutzung von sozialen Netzwerken
durch den ORF verhindert und der entsprechende BKS-Bescheid nun
erneut aufgehoben, da die Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit
unverhältnismäßig beeinträchtigt wurde.

"Es freut mich, dass der VfGH unseren Argumenten gefolgt ist. Für den
ORF ist es wichtig, dass nun in dieser zentralen Zukunftsfrage
Klarheit geschaffen wurde", betont der ORF-Generaldirektor.

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