• 02.04.2014, 08:59:11
  • /
  • OTS0014 OTW0014

"Unliminiertes Surfen" bei einer Drosselung der Datenübertragung auf 64 kb/Sek ist irreführend

VKI gewinnt Verbandsklage gegen T-Mobile

Utl.: VKI gewinnt Verbandsklage gegen T-Mobile =

Wien (OTS/VKI) - Der VKI gewinnt eine Verbandsklage auf
Unterlassung gegen T-Mobile in erster Instanz. "Unlimitiertes Surfen"
anzukündigen und dann aber ab einem Verbrauch von 3 GB die
Geschwindigkeit der Datenübertragung auf 64 kb pro Sekunde zu senken,
ist irreführend.

Das HG Wien entschied in einem Verbandsverfahren des Verein für
Konsumenten-information (VKI), dass es eine irreführende
Blickfangwerbung darstellt, wenn bei einem Mobilfunktarif namens
"Smart Net Unlimited", der mit "unlimitiert surfen" und "soviel
mobiles Internet, wie Sie wollen" beworben wird, ab Erreichen eines
gewissen Datenvolumens (3 GB/6GB) die Geschwindigkeit der
Datenübertragung auf maximal 64 kb pro Sekunde reduziert wird.

Eine so langsame Verbindung schränke den üblichen Gebrauch des
Internet so erheblich ein, dass von "unlimitiert" im allgemeinen
Sprachgebrauch nicht mehr die Rede sein könne.

Der entsprechende Hinweis auf die Drosselung war im TV-Spot nur
für drei Sekunden eingeblendet, und für das Gericht damit mangels
Lesbarkeit keinesfalls ausreichend deutlich, um die Irreführung durch
das blickfangartige "unlimitiert" zu beseitigen.

"Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, über das
Ziel schießende irreführende Werbung endlich zu unterlassen," sagt
Mag. Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI.
"Einschränkungen von Blickfängen sind erlaubt, aber diese
Einschränkungen müssen von einem durchschnittlichen Verbraucher
deutlich lesbar sein. Das ist insbesondere bei Fernsehwerbung
regelmäßig nicht der Fall."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und ist auf
www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel