Wien (OTS) - Mit Verweis auf das grundsätzliche Verbot der
"Mitwirkung am Selbstmord" (§78 Strafgesetzbuch, StGB) untersagte die
Landespolizeidirektion Wien die Gründung des ersten
Sterbehilfevereins Österreichs, "Letzte Hilfe - Verein für
selbstbestimmtes Sterben". Der Verein bezweckt, laut Statuten,
"seinen Mitgliedern ein würdiges Leben sowie Sterben zu sichern,
einen Beitrag zur Senkung der Anzahl der Suizidversuche zu liefern
und für eine evidenzbasierte, ethisch vertretbare und den
Grundrechten verpflichtete Sterbehilfe-Gesetzgebung zu kämpfen".
Gegen den Bescheid wurde gestern (Donnerstag) eine ausführliche
Beschwerde eingebracht. Bemängelt wird insbesondere der Umstand, dass
die allgemein formulierte Strafbestimmung eine sachlich nicht
gerechtfertigte Einschränkung des Rechts auf einen selbstbestimmten
Tod darstellt und somit nicht vereinbar ist mit Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Beschwerde ist
ferner zu entnehmen, dass die Untersagung der Vereinsgründung einen
Verstoß gegen das Recht auf Vereinsbildung (Artikel 11 EMRK)
darstellt da die Haupttat, nämlich der Suizid, ohnehin straffrei sei.
Für Eytan Reif von der "Initiative Religion ist Privatsache", die das
Verfahren koordiniert, steht außer Zweifel, dass §78 StGB aufgrund
seiner undifferenzierten Formulierung "nicht nur anachronistisch
sondern auch ideologisch motiviert und somit verfassungswidrig" sei.
Infolge des Verfahrens erhofft sich Reif eine Gesetzesreform, die
sowohl dem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben als auch der
Aufgabe, Missbrauch zu verhindern, Rechnung tragen wird. "Mit einer
anachronistischen Verbots- und Bevormundungskultur und dem Hang,
mittels Verfassungsmanipulationen jegliche Gesetzesänderungen zu
verhindern, fällt Österreich im EU-Vergleich zunehmend negativ auf.
Und dennoch: eine Reform der Sterbehilfegesetzgebung wird kommen, ob
in einer geordneten, sachlichen Form oder gerichtlich erkämpft."
Parallel zur Gründung des Sterbehilfevereins richtete die
"Initiative Religion ist Privatsache" die Aktionshomepage
www.letztehilfe.at ein. Dieses Portal wird über das
Vereinsgründungsverfahren sowie über weitere Anstrengungen, die
Sterbehilfegesetze in Österreich zu reformieren, laufend informieren.
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