Sanktionsproblem weitgehend bereinigt, Existenzsicherungsfonds für Härtefälle
Utl.: Sanktionsproblem weitgehend bereinigt, Existenzsicherungsfonds
für Härtefälle =
Wien (OTS) - Die von Landwirtschaftsminister Rupprechter eingesetzte
Task Force Almen präsentierte am heutigen Mittwoch ihre Ergebnisse.
Damit werden nicht nur für laufende Verfahren klare Verhältnisse
geschaffen. Auch für künftige Antragsstellungen wurde ein System
entwickelt, das der Sanktionsgefahr entgegenwirkt und
Rechtssicherheit schafft. "Die Arbeit der Expertinnen und Experten
meiner Taskforce war sehr erfolgreich. Ich freue mich, praktikable
Ergebnisse präsentieren zu können", sagte Rupprechter.
Konkret kündigte der Minister einen Existenzsicherungsfonds für
Härtefälle an.
Ab 2015 soll ein neues Almmodell dafür sorgen, dass
Flächenabweichungen und in der Folge Sanktionen möglichst verhindert
werden.
Bei den laufenden Verfahren können mithilfe einer Bestätigung der
Landwirtschaftskammer die Sanktionen weitgehend bereinigt werden.
Die laufenden Verfahren betreffen Anträge, die bis einschließlich
2013 eingebracht wurden.
Es wird keine Sanktionen geben, wenn die Landwirtschaftskammern
bestätigen, dass sämtliche Angaben nach "besten Wissen und Gewissen"
erfolgt sind und die fehlerhaften Angaben durch nicht erkennbare
Probleme im Rahmen der Digitalisierung verursacht wurden. Zudem gibt
es Fälle, in denen auf eine frühere Vor-Ort-Kontrolle oder
Flächenfeststellungen durch Sachverständige vertraut wurde. "Ich bin
an geltendes EU-Recht gebunden und kann keine Generalabsolution
erteilen. Gerade bei schwierigen Situationen ist eine nähere
Einzelfallbeurteilung notwendig", betonte Rupprechter.
Insgesamt sind knapp 10.000 Bestätigungen eingebracht worden. Die
Fälle werden derzeit von der AMA aufgearbeitet. Erste
Sanktionsrückzahlungen werden mit dem Auszahlungstermin Ende April
erfolgen. Der Minister geht davon aus, dass mehr als 80 Prozent
dieser Fälle positiv erledigt werden können.
Existenzsicherungsfonds hilft in Härtefällen
"Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Großteil der Sanktionen
abwenden können. Zusätzlich wird es existenzsichernde Maßnahmen für
die Betroffenen geben", so Rupprechter.
Für Härtefälle wird ein Existenzsicherungsfonds eingerichtet.
Darlehensbürgschaft oder Darlehen sollen wirtschaftlich in Not
geratene landwirtschaftliche Betriebe unterstützen - auf Basis
objektiver Kriterien und im Einklang mit wettbewerbsrechtlichen
Bestimmungen. Die Länder bieten ergänzende Hilfsmaßnahmen an.
"Durch die Task Force konnten wir auch intensiv an einer
langfristigen Lösung arbeiten", erklärte Rupprechter. Für die
zukünftigen Antragsjahre werden mehrere Schritte gesetzt, um die
Rechtssicherheit zu erhöhen. Für das Jahr 2014 legt die AMA
(Agrarmarkt Austria) nach Rücksprache mit den Almbewirtschaftern die
maximale beihilfefähige Fläche als Antragsgrundlage fest.
Ebenfalls geplant ist eine Haftpflichtversicherung für den Almobmann
bei Gemeinschaftsalmen. Entsprechende innovative Modelle werden
derzeit mit den Versicherungen erörtert.
Für das Jahr 2014 soll die Referenzflächenfeststellung durch die AMA
für die Almbewirtschafter mehr Rechtssicherheit bringen.
"Verdichtungsmodell" verhindert Flächenabweichungen
Mit Beginn der neuen Förderperiode (Antragsjahr 2015) ist ein neues
Almmodell geplant, um die Sanktionsgefahr einzudämmen. Ein
praxistaugliches Modell zur Berechnung der Fördergelder soll so
gestaltet werden, dass mehr Spielraum besteht und Abweichungen
weniger stark ins Gewicht fallen. Dieses "Verdichtungsmodell" sieht
vor, dass für die Förderungen nur 20 Prozent der Almfläche
herangezogen werden (bei gleicher Förderhöhe), wodurch eventuelle
Flächenabweichungen keine Auswirkungen auf die Förderungen haben.
Zusätzlich soll es eine Auftriebsprämie pro Tier geben. Das System
zur Bestimmung der Almfutterflächen wird vereinfacht. Der Anteil der
landwirtschaftlich nutzbaren Fläche soll zukünftig mit Hilfe von
Farbinfrarotbildern objektiv ermittelt werden.
Fotos zum Hintergrundgespräch finden Sie unter
www.lebensministerium.at/fotoservice
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