• 13.03.2014, 12:37:50
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Huainigg: Kardinal Königs Lebensbekenntnis prägt die Politik weit über seinen Tod hinaus

Parlamentarische Enquete-Kommission widmet sich der Umsetzung Königs Credo: "Zur 'Kultur des Lebens' gehört die Solidarität mit den Sterbenden untrennbar dazu"

Utl.: Parlamentarische Enquete-Kommission widmet sich der Umsetzung
Königs Credo: "Zur 'Kultur des Lebens' gehört die Solidarität
mit den Sterbenden untrennbar dazu" =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Im Mai 2001 eröffnet Kardinal König die
Parlamentarische Enquete "Solidarität mit unseren Sterbenden -
Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich". Nur drei Jahre
später stirbt er. Sein Todestag jährt sich heute zum 10. Mal.
Kardinal König war und ist bis heute Leitbild und Vorbild - weit über
die Institution der Kirche hinaus und über Parteigrenzen hinweg. Sein
heute oftmals zitierter Satz "Nicht durch die Hand eines anderen
Menschen sterben, sondern an seiner Hand" fand im damaligen, auf die
Enquete folgenden Allparteienkonsens seinen Niederschlag, sagte
ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute,
Donnerstag.

"In diesem Satz steckt ein deutliches Bekenntnis zum "Leben bis
zuletzt" und gegen Tötung auf Verlangen. In einem an Grundwerten wie
Solidarität oder Menschenwürde orientiertem Sozialstaat kann Töten
niemals die Antwort auf Schmerz, Leid, Verzweiflung oder Einsamkeit
sein. Vielmehr müssen wir heute - so wie Kardinal König schon damals
- darüber nachdenken, wie wir die Rahmenbedingungen für leidende und
terminal kranke Menschen maßgeblich verbessern können", sagt
Huainigg. Kardinal König führte zwei Monate vor seinem Tod in einem
Brief an den parlamentarischen Österreich-Konvent aus: "Daraus aber
folgt: Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung
sorgen! Denn das Nein zur Euthanasie bedingt notwendig ein Ja zu all
dem, was erforderlich ist, damit Menschen leben können bis zuletzt.
So darf ich dieses Schreiben auch zum Anlass nehmen, einmal mehr an
die noch ausstehende rasche und vollständige Umsetzung dieses
einstimmigen parlamentarischen Beschlusses zur Förderung der
Hospizarbeit zu erinnern".

"Wir müssen dem Gedanken des Hospizwesens Rechnung tragen. Dazu ist
es fundamental, den natürlichen Sterbeprozess zuzulassen", ist
Huainigg überzeugt. "Kardinal Königs Todestag gibt Anlass, sich seine
Grundhaltung erneut vor Augen zu führen und im Lichte dessen aktuelle
Entwicklungen wie in Belgien - wo kürzlich die Altersgrenze für die
Inanspruchnahme von Sterbehilfe aufgehoben worden ist, sprich
Sterbehilfe für Kinder ermöglicht wurde - ganz besonders kritisch zu
betrachten."

Die Autonomie des Menschen ist Huainigg ein zentrales Anliegen. "Mit
der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht haben wir in
Österreich geeignete und gute Instrumente in der Hand, um den
Wünschen der betroffenen Menschen nachzukommen. Wir haben aber einen
enormen Nachhohlbedarf, die Bevölkerung über diese Möglichkeiten
wesentlich besser und umfassender aufzuklären. Lebensverlängerende
Maßnahmen gegen den Wunsch des Patienten sind heute schon strafbar.
Auch das ist in der Bevölkerung nicht bekannt", sieht Huainigg einen
deutlichen Handlungsbedarf.

Der Allparteienkonsens vom 13. Dezember 2001 soll nun in einer
Parlamentarischen Enquete-Kommission, deren Eckpunkte die beiden
Klubobleute Reinhold Lopatka (ÖVP) und Andreas Schieder (SPÖ)
vergangene Woche in einer Pressekonferenz schilderten, bekräftigt
werden. Die Enquete-Kommission soll einen Überblick über einschlägige
rechtliche Regelungen und Praxen in der EU und den Europäischen
Menschenrechtskonventions-Staaten erarbeiten und dabei auch die
Empfehlung des Europarats 1418/99 ("Protection of the human rights
and dignity of the terminally ill and the dying") diskutieren. Neben
der Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung
bestimmter strafrechtlicher Normen wie des Verbots der Tötung auf
Verlangen soll die Schaffung eines sozialen Grundrechts auf
würdevolles Sterben diskutiert werden. Darüber hinaus wird nach einer
Statusaufnahme der Hospiz- und Palliativversorgung auch der
zeitgemäße Ausbau im Lichte der demografischen Entwicklung ein
wichtiges Thema sein. Es sollen eine Evaluierung der
Patientenverfügung erfolgen und gegebenenfalls Maßnahmen zur
Verbesserung diskutiert werden. Die Vorsorgevollmacht wird in diesem
Kontext ebenso behandelt.

Kardinal König stellte fest, dass im Zentrum des Maßstabs der Politik
die Menschenwürde stehen muss: "Ein Schlüsselbegriff ist für mich in
diesem Zusammenhang die Menschenwürde, die unantastbar ist und allen
Menschen zukommt, unabhängig von der Einschätzung anderer oder ihrer
Selbsteinschätzung - den Geborenen und Ungeborenen, den Gesunden und
Kranken, den Behinderten und Sterbenden".

Kardinal König sprach 2001 die Hoffnung aus, dass von Österreich
Signale ausgehen mögen, die die europäische Meinungsbildung fördern.
Dies erwartet sich auch Huainigg als Ergebnis der parlamentarischen
Enquete-Kommission und rekurriert erneut auf Kardinal Königs Brief an
den Österreich-Konvent: "Wenn ich diesen Brief an Sie schreibe, dann
gilt mein Einsatz einer 'Kultur des Lebens', zu der eine 'Kultur des
Sterbens', eine Kultur der Solidarität mit den Sterbenden, untrennbar
dazugehört. Diese 'Kultur des Lebens' erfordert Aufmerksamkeit,
Behutsamkeit und Sensibilität gerade am Anfang und am Ende
menschlichen Lebens, wo das Leben in besonderer Weise gefährdet, ja
'zerbrechlich' ist, wo die Gefahr droht, dass der Mensch ganz über
den Menschen verfügt. Ich bin überzeugt: Das Leben des Menschen ist
mehr als eine beliebige biologische Tatsache unter anderen. Das aber
spricht etwa gegen jede Praxis, die das Tor öffnet für die
biologische Selektion von Menschen".
(Schluss)

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