• 11.03.2014, 14:57:51
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Burgtheater - Ostermayer zu Hartmann-Abberufung: "Aufgrund der Fakten blieb keine andere Möglichkeit"

"Schritt fiel menschlich sehr schwer" - Interimistischer künstlerischer GF bis 19. März - Ausschreibung für dauerhafte Lösung unverzüglich vornehmen - "Ruhe ins Haus bringen"

Utl.: "Schritt fiel menschlich sehr schwer" - Interimistischer
künstlerischer GF bis 19. März - Ausschreibung für dauerhafte
Lösung unverzüglich vornehmen - "Ruhe ins Haus bringen" =

Wien (OTS/SK) - Bundesminister Josef Ostermayer hat heute, Dienstag,
gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Burgtheater GmbH,
Georg Springer bei einer Pressekonferenz über die aktuelle Lage und
weitere Schritte in der Causa Burgtheater berichtet. "Ich muss Sie
informieren, dass wir heute Matthias Hartmann als Burgtheaterdirektor
abberufen mussten und Georg Springer als Chef der
Bundestheaterholding den Dienstvertrag mit Hartmann aufgelöst und
eine Entlassung ausgesprochen hat", sagte Ostermayer. Aufgrund der
vorliegenden Fakten sowie zweier Rechtsgutachten und um "weiteren
Schaden für die Republik und das Burgtheater abzuwenden, mussten
diese Schritte, die uns persönlich und menschlich sehr schwer fielen,
gesetzt werden", betonte der Minister. Springer informierte darüber,
dass er "nicht mehr Mitglied im Aufsichtsrat sein wird". Bis zur
nächsten Aufsichtsratssitzung am 19. März "müssen wir versuchen -
jedenfalls interimistisch - einen künstlerischen Geschäftsführer zu
finden", sagte Ostermayer zum weitern Procedere. ****

Minister Ostermayer betonte, dass er heute früh den Aufsichtsrat über
den Inhalt des Gutachtens informiert hat. "In diesem Gutachten wird
festgestellt, dass Matthias Hartmann erhebliche Verletzungen der
Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers treffen, dass Mängel im
Rechnungswesen und im Kontrollsystem, das zu den ureigensten Aufgaben
eines Geschäftsführers gehört, nicht behoben wurden." Daher musste
der Schritt der Abberufung Hartmanns gesetzt werden, so Ostermayer,
der unterstrich: "Persönlich ist das ein extrem unerfreulicher
Moment. Ich bin jetzt seit 1. März formal zuständig für Kunst und
Kultur und hätte mir den Start gerne anders vorgestellt. Aufgrund der
vorliegenden Fakten und zweier Rechtsgutachten ist uns leider keine
andere Möglichkeit geblieben." Der Minister ergänzte, dass beide
Geschäftsführer (der künstlerische und der kaufmännische) eine
gemeinsame Verantwortung auch entsprechend des
Bundestheaterorganisationsgesetztes haben. "Diese Verantwortung kann
nicht getrennt werden", sagte Ostermayer.

Bis zum 19. März müsse versucht werden, eine interimistische
künstlerische Geschäftsführerin bzw. einen interimistischen
künstlerischen Geschäftsführer zu finden. Für eine dauerhafte Lösung
sei eine Ausschreibung notwendig, die unverzüglich vorgenommen werden
muss. Der neue künstlerische Geschäftsführer müsse fähig sein, "die
Kluft, die es zum Teil im Ensemble gibt, zu schließen, und gemeinsam
mit dem kaufmännischen Geschäftsführer die Vergangenheit zu
bewältigen und gleichzeitig auch die Weichen für die Zukunft zu
stellen". Wesentlich sei es jetzt, "wieder Ruhe ins Haus zu bringen
und dafür zu sorgen, dass wieder über die Stücke auf der Bühne und
nicht über das Theater hinter der Bühne gesprochen wird", betonte
Ostermayer. Der Minister zeigte sich überzeugt, dass "wir das
gemeinsam mit dem Ensemble und allen weiteren Beschäftigten schaffen
werden". (Schluss) mb/ah

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