- 11.03.2014, 12:04:40
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FALTER: OGH bestätigt Urteil gegen Journalist Stephan Templ
Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde
von Stephan Templ zurückgewiesen. Das berichtet die Wiener
Wochenzeitung FALTER in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe.
Der Architekturjournalist war 2013 in erster Instanz zu drei Jahren
Haft wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Templ damals: "Das
Urteil ist nur nachvollziehbar, wenn man das Restitutionsgesetz aus
dem Jahre 2001 für null und nichtig erklärt und den Naziraub als
rechtens betrachtet." Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen,
den Behörden eine erbberechtigte Tante verschwiegen zu haben, als es
um die Restitution des Sanatoriums Fürth in Wien Josefstadt ging. Das
Urteil wurde von internationalen Medien heftig kritisiert. Das
Höchstgericht prüfte nun die Einwände Templs und bestätigt die
Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Nun bleibt Templ nur mehr der Gang zum
Oberlandesgericht offen. Diese Instanz wird entscheiden, ob die
Strafhöhe der Schuld des Angeklagten angemessen ist.
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