• 07.03.2014, 11:07:28
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  • OTS0102 OTW0102

Volksanwaltschaft leitet Prüfverfahren zum Pendlerrechner ein

Brinek kritisiert späte Korrekturmöglichkeit von falschen Ergebnissen des Rechners

Utl.: Brinek kritisiert späte Korrekturmöglichkeit von falschen
Ergebnissen des Rechners =

Wien (OTS) - Anlässlich mehrerer Beschwerden von Bürgerinnen und
Bürgern in Zusammenhang mit dem vom Finanzministerium neu
eingeführten Pendlerrechner leitet Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek
ein Prüfverfahren ein. "Es ist offenkundig, dass gravierende Probleme
bei der Berechnung der Fahrtrouten zwischen Wohnsitz und
Arbeitsstätte bestehen. Die vom Pendlerrechner vorgegebenen
Fahrtrouten sind häufig fehlerhaft und unrealistisch", kritisiert
Brinek.

Die Volksanwältin wendet sich daher an den Finanzminister und ersucht
um Stellungnahme, welche Anstrengungen unternommen werden, um die
Probleme mit dem Pendlerrechner zu lösen. Sie möchte außerdem auch
Auskunft zu dem Umstand, dass Massenverkehrsmittel in den
Pendlerrechner aufgenommen wurden, die nicht das ganze Jahr über,
sondern nur saisonbedingt zur Verfügung stehen. "Der Pendlerrechner
gibt teilweise längere Fahrten mit dem Auto vor als erforderlich. Er
animiert also geradezu dazu, sich mit dem Auto fortzubewegen. Das
belastet die Umwelt und erhöht das Verkehrsaufkommen", stellt Brinek
fest.

Brinek hinterfragt außerdem, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, den
ausschließlich im Internet zur Verfügung stehenden Pendlerrechner zu
verwenden. "Schlimm genug, wenn man einen Internetzugang haben muss,
um zur Pendlerpauschale zu kommen. Wenn schon eine Verpflichtung zur
elektronischen Selbstberechnung besteht, sollte dies jedoch
fehlerfrei sein. Abgesehen davon, dass nicht jeder Arbeitnehmer über
einen Internetzugang verfügt. Nicht einzusehen ist außerdem, dass die
Bürger die Fehlberechnungen von Fahrtrouten - und damit ein
geringeres Pendlerpauschale - erst rund ein Jahr später im Zuge der
Arbeitnehmerveranlagung richtigstellen können", so Brinek
abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOA

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